taz.de -- Urteil gegen Exdiktator Hissène Habré: Haft für den Schlächter des Tschad
Folter, Mord, Verschwindenlassen, Vergewaltigung. Ein Sondergericht spricht Hissène Habré wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig.
Berlin taz | Der Horror wurde immer größer, je weiter der Richter in seiner Urteilsverkündung vorankam. Folter, Hinrichtung, Mord, Verschwindenlassen, Vergewaltigung, kollektive Bestrafung – kaum etwas blieb ausgespart, als das Sondergericht der Afrikanischen Union in Senegals Hauptstadt Dakar den ehemaligen tschadischen Diktator Hissène Habré am Montag wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig sprach. Am Ende verkündete der Richter das einzig folgerichtige Urteil: lebenslange Haft.
Es ging um Habrés Zeit als Präsident des Tschad zwischen 1982 und 1990 – eine Zeit, als das Land im Herzen der afrikanischen Sahelzone ein enger Verbündeter des Westens gegen die Hegemonialansprüche des nördlichen Nachbarn Libyen war. „Systematisch und methodisch“ seien Oppositionelle und Angehörige missliebiger Volksgruppen verfolgt worden, verhaftet, gefoltert und schließlich verschwunden.
Im Süden des Landes, wo der Großteil der Bevölkerung lebt, fand ein „systematischer und ausgedehnter Angriff gegen die Zivilbevölkerung“ statt; im Norden, wo Tschads Armee gegen Libyen und von dort unterstützte Rebellen kämpfte, kam es zu verbreiteten Kriegsverbrechen, vor allem in Habrés Geburtsstadt Faya Largeau. Hunderte von Kriegsgefangenen wurden systematisch hingerichtet.
In Tschads Hauptstadt N’Djamena war das Hauptquartier des Geheimdienstes DDS Szene unvorstellbarer Grausamkeiten: Gefangene schliefen mangels Platz in überfüllten, überhitzten Zellen auf den Leichen ihrer Mithäftlinge und entgingen dem Verdursten nur, indem sie den eigenen Urin tranken.
Bis zu 40.000 Menschen, das ergaben Untersuchungen nach Habrés Sturz 1990, fielen dem Staatsterror direkt zum Opfer. „Feinde des Regimes“, so der Richter, wurden „auf dem gesamten Staatsgebiet des Tschad und zuweilen darüber hinaus systematisch gejagt“.
Vergewaltigt vom Präsidenten
Im Prozess gegen Hissène Habré, der nach Jahrzehnten Hin und Her vor knapp einem Jahr in Senegals Hauptstadt Dakar begonnen hatte, waren durch Zeugenaussagen neue Details zur Sprache gekommen. Besonders unfassbar, und im mündlichen Urteil auch ausdrücklich erwähnt, war die Aussage einer Gefangenen, die erklärte, von Hissène Habré viermal persönlich vergewaltigt worden zu sein. Khadidjan Hassan Zidane gehörte mit drei anderen Opferzeuginnen zu neun Frauen und Mädchen, die als Sexsklaven in ein Wüstenlager der Armee verschleppt wurden – dies ist in offiziellen Dokumenten verbürgt. Zidane selbst sagte aus, sie sei vorher in Privathaft des Präsidenten gewesen und er habe sie dort vergewaltigt.
Die Unterstützer Habrés waren über diese Aussage empört gewesen: Die Frau sei eine „nymphomanische Prostituierte“, sagten sie. Der Richter aber glaubte der Opferzeugin: „Die Aussage eines Opfers sexueller Gewalttaten muss nicht unabhängig bestätigt werden“, stellte er klar.
Das ist eine sehr weitgehende Rechtsauffassung, die beispielsweise in dem 2015 beendeten deutschen Verfahren gegen Führer der ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) nicht geteilt wurde. Das deutsche Gericht hatte in seinem Urteil Opferaussagen, die nicht anderweitig bestätigt waren, ausdrücklich unberücksichtigt gelassen. In Senegal aber gründete der Richter auf Zidanes Aussage eine über die Anklage hinausgehende Verurteilung Hissène Habrés wegen Vergewaltigung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Der Richter bestätigte gegen Habré auch zwei weitere Anklagepunkte, die ansonsten im Völkerstrafrecht regelmäßig Stolpersteine darstellen. Eines ist das Vorhandensein einer „Joint Criminal Enterprise“, also einer kriminellen Verschwörung, deren Mitglieder allesamt als Mittäter für alle Taten haften, die dem gemeinsamen Ziel dienen.
Er nahm selbst an Folterungen teil
Tschads Staatsspitze unter Habrés Führung sei eindeutig so zu werten, so der Richter in Dakar: So habe der Präsident Sonderkommissionen gegründet, um gezielte Repressionsmaßnahmen zu organisieren. Außerdem wurde Habrés „Vorgesetztenverantwortlichkeit“ für die Verbrechen bestätigt. Sein Beitrag zur Realisierung der „gemeinsamen Ziele“ der Joint Criminal Enterprise sei „nicht nur wichtig, sondern wesentlich und bestimmend“ gewesen.
Der Präsident, so führte der Richter aus, habe kein Hehl daraus gemacht, dass Staatsfeinde „vernichtet“ werden sollten. Er sei nicht nur Chef der Sicherheitsorgane gewesen, sondern habe diese auch im Alltag geleitet; er gab Befehle zu Verhaftungen, Freilassungen und Verschwindenlassen. Er nahm selbst an Folterungen teil. Kein Militärflugzeug konnte ohne seine Erlaubnis starten.
Die Verurteilung zu lebenslanger Haft war nach dieser Zusammenfassung zwingend. Vertreter der zivilen Nebenkläger und Anwälte lagen sich hinterher im Gerichtssaal jubelnd in den Armen, während finster dreinblickende Habré-Anhänger, die bisher schon immer wieder den Prozess gestört hatten, Solidaritätssprüche für ihren Präsidenten skandierten. Wie seit Beginn dieses Verfahrens sagte der 73-Jährige kein Wort, und hinter seinem Turban und seiner dunklen Sonnenbrille war keine Regung zu erkennen.
30 May 2016
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