taz.de -- Pro & Contra Asyl im Osten: Wohin mit den Heimen?

Darf man angesichts der eskalierenden Gewalt noch Asylsuchende in den Osten Deutschlands schicken? Ein Pro & Contra.
Bild: Der Bürger informiert sich: Ein Mann guckt in Heidenau hinter den Absperrzaun zu einer Flüchtlingsunterkunft

Ja, darf man, sagt Martin Reeh:

Gut gemeint ist meist das Gegenteil von gut. Das gilt auch für die Aktivisten, die die Verlegung von Flüchtlingen von Leipzig-Connewitz nach Heidenau blockiert haben. Den Nazis und den „besorgten Bürgern“ von Heidenau dürfte die Aktion in die Hände gespielt haben.

Man muss an Hoyerswerda 1991 erinnern, um zu verstehen, warum eine solche Aktion falsch ist. Nach tagelangen Krawallen räumte die Polizei damals zur Freude von Anwohnern und Rechtsextremisten die Flüchtlingsunterkunft. Die sächsische Stadt wurde für Nazis zum Symbol: Was hier geht, geht auch anderswo. Im Jahr danach tobte der Mob in Rostock-Lichtenhagen, nur durch Zufall gab es dabei keine Toten. Bei Brandanschlägen auf Wohnhäuser in Mölln und Solingen starben acht Menschen.

Es gibt in Deutschland keine absolut sicheren Flüchtlingsunterkünfte. Das ist bitter, aber kurzfristig nicht zu ändern. Heidenau ist auch kein Einzelfall: Überall in Sachsen haben im letzten Jahr „Nein zum Heim“-Initiativen demonstriert. Wird Heidenau flüchtlingsfrei, stehen die „besorgten Bürger“ morgen im Erzgebirge wieder vor den Heimen. Und würden die Flüchtlinge um ganz Sachsen – vielleicht mit Ausnahme von Leipzig-Connewitz – einen Bogen machen, demonstriert der rechte Mob bald jubelnd in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern – und vermutlich auch im Westen Deutschlands.

Connewitz, Berlin-Kreuzberg oder Freiburg-Vauban sind nicht groß genug, um die für dieses Jahr erwarteten 800.000 Flüchtlinge aufzunehmen. Es geht daher nicht anders: Menschen, die möglicherweise traumatisiert sind vom Krieg in Syrien oder Libyen oder ihrer Flucht, müssen zumindest vorübergehend in Orten wie Heidenau untergebracht werden. Wer Deutschland sicherer für Flüchtlinge machen will, darf Nazis nicht durch die Kapitulation vor ihnen ermutigen. Das scheinen die sächsischen Behörden – und mit deutlichen Abstrichen auch die Polizei – aus Hoyerswerda gelernt zu haben. Ausgerechnet die Leipziger Flüchtlingsaktivisten treten nun den Rückwärtsgang an.

Nein, darf man nicht, sagt Pascal Beucker:

Der Staat hat dem gewalttätigen rassistischen Mob mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln entschlossen entgegenzutreten. Und: Er darf auf keinen Fall den Neonazis und anderen „besorgten Bürgern“ den Erfolg bescheren, die Aufnahme von Geflüchteten in ihrer Gegend verhindert zu haben. Zwei Sätze, die eine Selbstverständlichkeit sein sollten, ja sein müssen. Aber: Trotzdem haben Flüchtlinge, die – wie am Montag in Leipzig geschehen – sich dagegen wehren, in eine Gemeinde wie Heidenau verlegt zu werden, alle Unterstützung verdient. Ein Widerspruch? Eine Frage der Perspektive. Und ein Dilemma.

Auch wenn es ein gemeinsames Interesse sein muss, dass dem „Pack“ (Gabriel) keinerlei Raum gegeben wird, darf das nicht zu einer staatlichen Instrumentalisierung der Menschen führen, die Not und Elend nach Deutschland gebracht hat. Es ist zynisch, Geflüchtete gegen ihren Willen zu Werkzeugen zur Durchsetzung der Staatsräson zu machen. Sie haben ein Recht darauf, in der Bundesrepublik ohne Bedrohungen zu leben und zur Ruhe zu kommen. Dazu reicht es jedoch nicht, ein Flüchtlingsheim wie eine hermetische Festung zu sichern. Denn das macht es de facto zu einem Gefängnis. Damit würden die Falschen eingesperrt.

So unzumutbar die Lebensbedingungen in vielen Notunterkünften ohnehin sind: Geflüchtete sollten wenigstens die Möglichkeit haben, sich in der jeweiligen Ortschaft frei zu bewegen – ohne die Angst haben zu müssen, an der nächsten Ecke beschimpft, bespuckt oder tätlich angegriffen zu werden. Das lässt sich jedoch in bestimmten Regionen, nicht nur, aber besonders in Sachsen immer noch nicht gewährleisten.

Fast ein Vierteljahrhundert nach dem Pogrom von Hoyerswerda kommen solche Zustände einem Offenbarungseid gleich. Aber dieses Staatsversagen darf nicht auf Kosten der Geflüchteten gehen: Sie können zu Recht verlangen, dass in solchen unwirtlichen Gegenden endlich erst einmal zivilisatorische Grundstandards durchgesetzt werden, bevor sie dort untergebracht werden.

26 Aug 2015

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Martin Reeh
Pascal Beucker

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