taz.de -- EU-Finanzminister zu Bankenpleiten: Besitzer haften, nicht die Staaten

In Zukuft sollen bei einer Bankenpleite zunächst Besitzer, Gläubiger und Großanleger zahlen. Darauf einigten sich die europäischen Finanzminister und sind zufrieden.
Bild: So ungefähr sieht die Welt aus, wenn man von der Deutschen Bank in Frankfurt aus guckt

BRÜSSEL afp | Die EU-Finanzminister haben neue Regeln zur Abwicklung von Banken beschlossen, damit künftig nicht mehr die Steuerzahler für die Pleite von Geldhäusern zahlen müssen. „Die Einigung ist ein Meilenstein in unseren Bemühungen, den Teufelskreis zwischen Banken und Staaten zu zerschlagen“, sagte der irische Finanzminister Michael Noonan am Donnerstagmorgen in Brüssel.

Künftig sollen zunächst Besitzer, Gläubiger und Großanleger bei einer Bankenpleite zur Kasse gebeten werden. Es gelte in der gesamten EU nun das „Prinzip, dass wir in Zukunft, wenn Banken in Schwierigkeiten geraten, nicht die Steuerzahler in erster Linie bezahlen lassen“, erläuterte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). „In erster Linie haften die Eigentümer, die Gläubiger der Banken in der Hierarchie der unterschiedlich riskanten Papiere, und dann muss der Mitgliedstaat seine Verantwortung übernehmen.“

Neben dieser sogenannten Haftungskaskade, an deren Ende erst der Steuerzahler steht, ist ein Hauptpunkt der ab 2018 geltenden neuen Richtlinie, dass die Banken in nationale Abwicklungsfonds einzahlen müssen.

Die EU zieht damit die Lehren aus der Finanzkrise: Die EU-Kommission genehmigte in den Jahren 2008 bis 2011 Staatshilfen in Höhe von 4,5 Billionen Euro für angeschlagene Finanzinstitute. Durch die milliardenschweren Finanzspritzen gerieten Staaten wie Irland oder Spanien selbst in Bedrängnis. Der Beschluss sehe daher vor, dass die Aufsichtsbehörden frühzeitig bei maroden Banken eingreifen können, sagte Noonan, der als Vertreter der irischen Ratspräsidentschaft die schwierigen Verhandlungen leitete.

Guthaben unter 100.000 sind gesichert

Sparer mit Guthaben unter 100.000 Euro werden von der Haftung bei Bankenpleiten ausgenommen. „Wir haben die Einlagensicherung, auf die kann sich jeder nicht nur in Deutschland, sondern in Europa verlassen, so dass das für die normalen Anleger und Sparer eher eine theoretische Übung ist", sagte Schäuble. Kleine und mittlere Unternehmen sowie natürliche Personen sollen auch bei höheren Einlagen der Möglichkeit nach geschont werden.

Die Richtlinie zur Bankenabwicklung ist eine wichtige Säule für die europäische Bankenunion, zu der auch eine gemeinsame europäische Aufsicht über die Finanzinstitute in der Eurozone gehört. „Für die Stabilität im Finanzsektor als Ganzes ist es ein wichtiger Schritt“, sagte Schäuble. Eine bis Jahresende angestrebte Einigung mit dem Europaparlament auf die neuen Haftungsregeln ist auch eine Voraussetzung dafür, dass Banken in Zukunft unter strengen Auflagen direkte Hilfszahlungen aus dem Euro-Rettungsfonds ESM erhalten können.

Bei einem ersten Treffen am vergangenen Freitag hatten die Minister trotz Nachtsitzung keine Einigung erzielt, da - wie auch noch bei der zweiten Runde - umstritten war, wie viel nationalen Spielraum die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Haftungsregeln bekommen. Deutschland pochte etwa auf strikte Vorgaben, Frankreich beispielsweise wollte Ausnahmen gewähren können und das benötigte Geld bei einer Pleite auch aus den nationalen Abwicklungsfonds sowie dem ESM nehmen.

Solche Ausnahmen sollen nun erst möglich sein, wenn durch die Beteiligung von Eigentümern, Gläubigern und Anlegern ein Betrag in Höhe von mindestens acht Prozent der gesamten Verbindlichkeiten einer Bank zusammenkommt. „Dieser Abend ist ein schöner Erfolg“, begrüßte der französische Finanzminister Pierre Moscovici den Beschluss.

27 Jun 2013

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