taz.de -- Deutsche IS-Kämpfer in Syrien: Das Dilemma inhaftierter Deutscher

Etliche deutsche IS-Anhänger sitzen in Syrien in Haft. Sollen sie zurück? Die Bundesregierung tut sich schwer damit.
Bild: Kurdisch angeführte SDF patrouillieren Hadschin, in kurdischer Haft sind auch deutsche IS-Kämpfer

Berlin taz | Es ist erst zwei Wochen her, da schnappten die Kurden Martin Lemke. 2014 war der frühere Schweißer aus Sachsen verschwunden, tauchte dann beim „Islamischen Staat“ in Syrien auf. Der Deutsche erlangte Prominenz: Er soll für IS-Sicherheitsdienste gearbeitet, sich auch an Gewalttaten beteiligt haben. Nun sitzt der 28-Jährige in kurdischer Haft.

Und Lemke ist dort nicht allein. Laut Bundesregierung befindet sich derzeit eine „größere zweistellige Zahl“ deutscher Männer, Frauen und Kinder in kurdischer Haft in Syrien, die sich zuvor dem IS angeschlossen hatten. Was aber mit ihnen tun?

Ein Tweet von US-Präsident Donald Trump fachte die Debatte nun wieder an. Trump forderte explizit Deutschland, Großbritannien und Frankreich auf, [1][inhaftierte IS-Angehörige aus ihren Ländern wieder zurückzuholen] – sonst müssten diese freigelassen werden. Neu ist das nicht: Auch die mit den USA verbündeten Kurden fordern seit Längerem, ihnen die Gefangenen abzunehmen. Man habe keine Kapazitäten, ihnen Prozesse zu machen und sie auf Dauer zu inhaftieren.

Die Bundesregierung aber übt sich, ebenso lange schon, in Zurückhaltung. Man sei in Gesprächen mit den USA, erklärte ein Regierungssprecher am Montag nur. Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) nannte die US-Forderung zuvor bereits „schwer realisierbar“. Die IS-AnhängerInnen könnten nur nach Deutschland kommen, wenn sie hier direkt in Gewahrsam kämen. Das aber sei nicht gewährleistet.

Grundsätzliches Recht auf Rückkehr

Tatsächlich werden die inhaftierten IS-Leute in Syrien bisher allenfalls vom BND befragt. Rückholaktionen fanden bisher nicht statt – obwohl auch etliche der Islamisten dies gerne wollen. Deutsche Staatsbürger hätten grundsätzlich ein Recht auf Rückkehr, erklärt das Auswärtige Amt. Wegen des Bürgerkrieges seien in Syrien aber keine deutschen Rechtsmaßnahmen möglich. Auch sei es schwierig, Informationen über die Gefangenen zu „verifizieren“. Und die kurdischen Gruppen seien keine staatlichen Organisationen, mit denen Deutschland Auslieferungen vereinbaren könnte.

Das Innenministerium spricht von derzeit nur „sehr wenigen“ Haftbefehlen der Bundesanwaltschaft gegen in Syrien inhaftierte deutsche IS-Angehörige. Dazu komme eine „ähnlich kleine Gruppe“, gegen die Ermittlungen liefen. Auch bei ihnen aber besteht das Auslieferungsproblem. Zuletzt gab es Überlegungen, die Betroffenen in den Irak zu überstellen, wo es eine deutsche Botschaft gibt. Dort aber will die Regierung gefasste IS-Kämpfer selbst verurteilen – wie zuletzt etwa die 18-jährige Sächsin Linda W. Die Bundesregierung interveniert hier nur, wenn Todesstrafen ausgesprochen werden.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) plädierte für einen Entzug der Staatsbürgerschaft, wenn Deutschen Kämpfe für den IS nachgewiesen werden könnten. Andere Unions-Innenpolitiker sprachen sich für eine Rückholung aus. Das Problem: Reichten die Beweise nicht, die Männer und Frauen hier in Haft zu nehmen, müssten diese aufwendig observiert werden. Ein Szenario, das die hiesigen Sicherheitsbehörden fürchten.

18 Feb 2019

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Konrad Litschko

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