taz.de -- Persönliche Daten im Internet: Google löscht erste Suchergebnisse

Die Suchmaschine Google hat begonnen, Einträge auf Antrag von Bürgern zu löschen. Der Konzern kommt damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nach.
Bild: Google vergisst nichts – außer man bittet darum.

AMSTERDAM ap | Der Internet-Gigant Google hat nach dem vom EU-Gerichtshof ausgesprochenen „Recht auf Vergessenwerden“ erste Suchergebnisse gelöscht. Das bestätigte Unternehmenssprecher Al Verney am Donnerstag. Zugleich sagte er, Google habe einen Rückstand beim Bearbeiten der Löschanträge. Jeder Fall müsse einzeln eingeschätzt werden. Nach jüngsten Zahlen haben bisher mehr als 50.000 Menschen aus verschiedenen Ländern einen Antrag gestellt, um kompromittierende persönliche Informationen aus den Suchergebnissen bei Eingabe ihres Namens löschen zu lassen.

Der Europäische Gerichtshof hatte Mitte Mai verfügt, dass Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu unerwünschten Gegebenheiten aus ihrer persönlichen Vergangenheit zu löschen. Google müsse die Verweise tilgen, wenn damit das Recht auf Privatsphäre verletzt werde und die Suchergebnisse „unangemessen, irrelevant oder nicht länger relevant“ seien, hieß es in dem Urteil. Die Internet-Suchmaschine gab am Donnerstag jedoch keine Informationen darüber, wie viele der Anträge in diese Kategorie fallen.

Kritiker des Urteils meinen, das Löschen von Suchergebnissen sei Zensur. Politiker sowie Kriminelle würden zudem Informationen unterdrücken wollen. Die Befürworter argumentieren indes, Google sollte Informationen nicht löschen, wenn die Öffentlichkeit ein Anrecht habe, diese zu kennen und dieses Recht schwerer wiege als die Privatsphäre.

Das US-Unternehmen kann dabei nur Informationen löschen, die auf seinen eigenen Seiten erscheinen. Eine Kontrolle über Angaben auf Webseiten hat Google nicht. Das Urteil galt zunächst nur für Bürger aus den 28 EU-Mitgliedsstaaten. Google hatte das Recht von sich aus, auf die europäischen Länder Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz ausgedehnt.

26 Jun 2014

TAGS

Google
Recht auf Vergessen
Datenschutz
Europäischer Gerichtshof
Suchmaschine
Recht auf Vergessen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Europa
Youtube
NSA
Google
Google
Google

ARTIKEL ZUM THEMA

Digitale Imagepflege mit Google: Huch, vergessen

Jetzt ist auch die taz betroffen. Google beginnt Links aus seinen Ergebnislisten zu löschen – und benachrichtigt die betroffenen Medien. Und die Pressefreiheit?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Google beim Vergessen helfen

Als Reaktion auf das neue Recht der Löschung von Suchmaschinen-Einträgen beruft Google einen Beirat. Auch die deutsche Ex-Justizministerin ist als Beraterin dabei.

„Recht auf Vergessen“ im Netz: 70.000 Löschanträge an Google

Bislang wurden 70.000 Anträge auf die Entfernung von Links aus der Suchmaschine gestellt. Britische Medien kritisieren das Löschen von Links als „Zensur“.

Youtube droht mit Video-Sperrung: Tschüss Adele, tschüss Thom Yorke

Google plant einen Streamingdienst und kann sich mit einigen Indie-Labels nicht über die Tarife einigen. Deshalb sollen jetzt Videos gesperrt werden.

Spionage in Deutschland: Die Spuren der Überwacher

Warum ermittelt Generalbundesanwalt Range nicht wegen Ausspähung der deutschen Bevölkerung? Ein Blick auf die Indizien.

Recht auf Vergessen bei Google: Zehntausende Löschanträge

Die Möglichkeit, Verweise bei der Suchmaschine entfernen zu lassen, wird offenbar rege genutzt. Google informiert, dass über 40.000 Anträge gestellt wurden.

Löschanträge bei Google: 12.000 wollen vergessen werden

Europaweit haben am ersten Tag schon 12.000 Menschen einen Löschantrag bei Google gestellt. Nach Kritik von Datenschützern wurde das Antragsformular geändert.

Löschanträge bei Google: Schlichten gegen die Willkür

Einem Medienbericht zufolge arbeitet die Bundesregierung daran, eine Schlichtungsstelle zum „Recht auf Vergessen“ einzurichten. Google arbeitet indes Löschanträge ab.