taz.de -- Die Wochenvorschau für Berlin: Der Countdown für die Wahl läuft
Kommende Woche entscheidet das Berliner Verfassungsgericht final über eine Wahlwiederholung. Die Vorbereitungen dafür laufen längst.
Spüren Sie die Spannung vor dem 16. November? An jenem Tag will der Berliner Verfassungsgerichtshof bekannt geben, ob er die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksparlamenten für ungültig erklärt [1][aufgrund der vielen Pannen vor und während der Abstimmung am 26. September 2021]. Wenn das passiert, muss neu gewählt werden in Berlin. So einen Fall gab es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie. Also: Kribbelt es bei Ihnen schon?
Nein? Dann geht es Ihnen wie den meisten Politiker*innen. Die gehen angesichts der klaren Ansage des Gerichts bei einer Anhörung im September mit 99-prozentiger Sicherheit davon aus, dass die Wahlwiederholung kommt. Und der neue Landeswahlleiter hat bereits Wahlhelfer*innen von 2021 angeschrieben und um erneute Mithilfe gebeten. Doch die zuletzt tätigen rund 38.000 Unterstützer*innen werden nicht reichen, also: Melden Sie sich ruhig auch. Diesmal lohnt sich der Job übrigens auch finanziell: Der Senat hat vergangene Woche das „Erfrischungsgeld“ auf 240 Euro pro Person fast vervierfacht.
Besonders im Stress wegen der Wiederholung sind die 32 Mitglieder des Hauptausschusses, die gleich zweimal in dieser Woche – am Mittwoch und am Donnerstag – über den vom Senat jetzt im Rekordtempo aufgestellten Nachtragshaushalt beraten müssen, damit dieser noch vor dem 16. November vom Parlament beschlossen werden kann. Dazwischen, am Donnerstagmorgen, steht eine Sitzung des Abgeordnetenhauses an, um die parlamentarische Form zu wahren.
Geht also wirklich jeder und jede davon aus, dass es voraussichtlich am 12. Februar erneute Wahlen gibt? Immerhin hofft die Senatsverwaltung für Inneres noch, dass dieser Kelch an den Berliner*innen vorübergeht. In einem am Wochenende bekannt gewordenen Schreiben fordert sie den Verfassungsgerichtshof auf, dass dieser „seine vorläufige Rechtsauffassung noch einmal – nicht nur in den Randbereichen – überdenkt“. Denn verfassungsrechtlich sei eine komplette Wiederholung der Wahlen nicht zu rechtfertigen. Zuerst hatte der Tagesspiegel über das Papier berichtet.
Auf dünnem juristischen Eis
Inhaltlich ist diese Position nicht neu. Denn das Papier ist vor allem eine Zusammenfassung und teils eine Erweiterung der Position der Innenverwaltung in der Anhörung des Verfassungsgerichtshofs, die sich sehr deutlich von der zuvor verkündeten Position des Gerichts unterschied. Auch die verfassungsrechtliche Kritik an dieser Position ist nicht neu, sie wurde auch von zahlreichen renommierten Jurist*innen geäußert. Klar ist somit: Das Berliner Verfassungsgericht würde sich mit einer Wahlwiederholung auf dünnes juristisches Eis vorwagen.
Knicken die Richter*innen also doch noch ein und rufen zur finalen Klärung von sich aus die Verfassungshüter*innen in Karlsruhe an?
Ganz auszuschließen ist das nicht. Aber der Aufwand für einen solchen Schritt ist groß. Zudem würde, wenn das Bundesverfassungsgericht sich letztlich auch dafür entscheidet, eine Wahlwiederholung wohl frühestens 2024 kommen.
Das widerspräche aber der politischen Argumentation der Berliner Richter*innen: Ihrer Meinung nach kann das Vertrauen der Bürger*innen in Wahlen an sich nur durch eine einwandfreie Wahlwiederholung wiederherstellt werden. Vielleicht ist der Appell der Innenverwaltung nur der letzte Versuch, das Ansehen von Andreas Geisel (SPD), seinerzeit als Innensenator politisch verantwortlich für die Wahl, nach dem Debakel etwas aufzuhübschen. Immerhin ist Geisel derzeit als der wichtigste Player der SPD im Senat nach Franziska Giffey.
7 Nov 2022
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