taz.de -- UN-Hilfe für Syrien: Russland diktiert die Bedingungen

Hilfslieferungen für Flüchtlinge im Norden Syriens werden eingeschränkt. Nur noch ein Grenzübergang darf dafür genutzt werden.
Bild: Ein schlechter Kompromiss: Nach langem Ringen einigt sich der UN-Sicherheitsrat zur Syrienhilfe

Istanbul taz | Syrische Bürgerkriegsflüchtlinge in der nordwestlichen Rebellenprovinz Idlib erhalten weiterhin für ein Jahr Hilfslieferungen der Vereinten Nationen, allerdings im Umfang stark eingeschränkt, da nur noch ein Grenzübergang von der Türkei nach Syrien dafür genutzt werden darf. Das war das Angebot Russlands im Weltsicherheitsrat von Beginn der Verhandlungen an, dem sich die anderen Sicherheitsratsmitglieder am Ende zähneknirschend beugten, weil es ansonsten [1][überhaupt keine UN-Lieferungen] mehr gegeben hätte.

Über eine Woche lang waren im New Yorker UN-Hauptquartier immer wieder verschiedene Resolutionsentwürfe abgestimmt worden, keiner davon erhielt bis Freitagnacht, in der die Frist für eine Einigung ablief, eine Mehrheit. Damit war das seit 2014 laufende Hilfsprogramm für die syrischen Bürgerkriegsflüchtlinge in den Gebieten, die nicht vom Assad-Regime kontrolliert wurden, formal am Ende.

Um nicht ganz mit leeren Händen da zu stehen, brachten dann Belgien und Deutschland am Samstagabend noch einmal einen Resolutionsentwurf im Sicherheitsrat ein, der die russischen Vorgaben übernahm und dem dann im schriftlichen Verfahren 12 Sicherheitsratsmitglieder zustimmten. Russland und China verzichteten auf ein Veto und die Dominikanische Republik enthielt sich.

Damit können die Vereinten Nationen nun für ein weiteres Jahr Hilfsgüter unabhängig von Damaskus zu hungernden Flüchtlingen im Rebellengebiet bringen, allerdings [2][nur noch über einen Grenzübergang] statt wie bislang über zwei. Das führt nach westlichen Angaben dazu, dass nun nur noch 1,8 statt 2,8 Millionen Flüchtlinge versorgt werden können.

Russland bügelte alle Vorschläge ab

Nach dem Motto „Besser als nichts“ zeigte sich der Deutsche Außenminister Heiko Maas dennoch erleichtert. Deutschland hat im Moment den Vorsitz im Weltsicherheitsrat, entscheidend sind aber immer die fünf Vetomächte USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien. Mit seiner Vetomacht hatte Russland in den letzten Tagen alle Vorschläge, die mehr als einen Grenzübergang für Hilfslieferungen vorsahen, abgebügelt.

Nachdem Freitagnacht klar wurde, dass Präsident Putin auch die Einstellung sämtlicher Hilfslieferungen in Kauf nehmen würde, nahmen die anderen Staaten dann schlussendlich das russische Minimalangebot an. Erlaubt für Hilfslieferungen ist damit ab sofort nur noch der Grenzübergang Bab al-Hawa, ganz im Nordwesten, der direkt von der Türkei aus in die Rebellenprovinz Idlib hineinführt. Der andere Grenzübergang Bab al-Salam weiter östlich, der über Afrin die Gegend nördlich von Aleppo versorgt hatte, darf von den UN nicht mehr genutzt werden.

Russland hatte bei den gesamten Verhandlungen stets damit argumentiert, dass Hilfslieferungen eigentlich nur in Abstimmung mit der „legitimen Regierung“ von Baschar al-Assad ins Land kommen dürften und alles andere nur eine Ausnahme sein könne. Deshalb wurden auf Betreiben von Moskau Ende 2019 bereits zwei andere Grenzübergänge geschlossen, über die Flüchtlinge vom Irak und Jordanien aus versorgt worden waren.

Das zweite Argument Russlands gegen die Belieferung von Flüchtlingen in Rebellengebieten ist, dass davon auch die dort operierenden „Terroristen“ profitieren würden, was man auf Dauer nicht hinnehmen könne. Dieses Argumentationsmuster könnte ein Grund sein, warum Russland nur noch den Grenzübergang Bab al-Hawa akzeptiert hat. Denn ausgerechnet der wurde zuletzt von der al Kaida nahen Hayat Tahrir al-Sham (HTS) kontrolliert, was es für Russland leichter macht, zukünftig zu behaupten, von den UN-Hilfslieferungen würden „Terroristen“ profitieren.

12 Jul 2020

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AUTOREN

Jürgen Gottschlich

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