taz.de -- Hafenwirtschaft schlägt Umwelt: Elbvertiefung abgenickt
18 Jahre nach Beginn der Planungen weist das Bundesverwaltungsgericht die letzte Klage von Naturschutzverbänden gegen den Fahrrinnenausbau ab.
Hamburg taz | Die [1][umstrittene Elbvertiefung] hat die letzte juristische Hürde genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Klage von Umweltschützern gegen die ergänzten Planungen für das Vorhaben am Donnerstag zurück. Diese seien „nicht zu beanstanden“ (Az.: BVerwG 7 A 1.18).
Damit steht dem Ausbau der Elbe juristisch nichts mehr im Wege. Die Planungen dafür hatten [2][vor 18 Jahren begonnen], mussten aber aufgrund wiederholter Klagen mehrfach nachgebessert werden. Der Fluss soll so ausgebaut werden, dass künftig Containerriesen mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Metern unabhängig von der Flut und 14,50 Metern mit der Flut den Hafen erreichen können. Eine Begegnungsbox, in der sehr große Schiffe flussauf und -abwärts aneinander vorbeifahren können, ist bereits fertig.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2017 den Planfeststellungsbeschluss wegen einzelner Mängel für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Im Mittelpunkt stand der streng geschützte Schierlings-Wasserfenchel, der nur an der Elbe vorkommt. Die Planer besserten nach und schufen für den bis zu zwei Meter hohen Doldenblütler in zwei alten [3][Absetzbecken der Wasserwerke] eine künstliche Heimstatt.
„Die Wirksamkeit dieser Ausweichfläche steht für den Senat fest“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Das Absetzbecken sei auch von der Lage her geeignet, die Population zu sichern.
Die im Aktionsbündnis „Lebendige Tideelbe“ zusammengeschlossenen Umweltschutzverbände Nabu, BUND und WWF bezweifeln das. „Die Entscheidung ist ein Meilenstein für die Zerstörung der Natur“, sagte Beatrice Claus vom WWF Deutschland nach der Verkündung.
Trotz der Niederlage hätten die Verbände viel erreicht, sagte der Hamburger Nabu-Vorsitzende Alexander Porschke: „Die Planer müssen jetzt lernen, dass es, wenn sie den Naturschutz nicht beachten, zu erheblichen Verzögerungen kommen kann.“
Die Verbände hätten viele Mängel aufdecken könnten, ergänzte der BUND-Landesvorsitzende Manfred Braasch, darunter Fehlprognosen mit Blick auf die Entwicklung des Containerumschlages und die Veränderung des Stroms, die das Gericht aber leider akzeptiert habe. „Die Entscheidung heute lädt zu Auftrags- und Gefälligkeitsgutachten ein“, warnte Braasch.
„Wollen wir unsere wirtschaftliche Stärke erhalten, muss es gelingen, solche Planungsprozesse deutlich schneller zu einem Abschluss zu bringen“, sagte Wirtschaftssenator Michael Westhagemann (parteilos).
5 Jun 2020
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