taz.de -- Häfen contra Umweltschutz: Flüsse halten Fortschritt auf

Der Verband deutscher Seehäfen fordert die Entschärfung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Das könnte Projekte wie die Elbvertiefung oder das Ausbaggern der Weser beschleunigen.
Bild: Strom zu schmal? Das Kreuzfahrtschiff „World Dream“ auf der Ems in Richtung Nordsee

Hamburg taz | Das Imperium schlägt zurück. Erhebliche Einschränkungen des europäischen Umweltrechts fordert der Zentralverband der deutschen Seehäfenbetriebe (ZDS). Vor allem die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Union ist dem Interessenverband der Hafenwirtschaft in den fünf norddeutschen Küstenländern ein Dorn im Auge. Sie habe „die Elbvertiefung maßgeblich verzögert“, sagte Frank Dreeke, ZDS-Präsident und Vorstandschef der Bremer Logistik Group (BLG), am Mittwoch in Hamburg. Deshalb müsse sie „modernisiert“ werden.

Und der ZDS weiß auch schon recht genau, wie diese Neufassung dann aussehen soll. Das Wasserrecht solle künftig grundsätzlich „nicht als reines Schutzrecht für Gewässer betrachtet, sondern muss auch als ein gleichrangiges Nutzungs- bzw. Bewirtschaftungsrecht angesehen werden“, heißt es in den „Vorschlägen zur Optimierung“ der WRRL, die der Häfenverband vorlegt.

Konkret solle die EU eine „Bagatellschwelle“ einführen, „unterhalb der eine (feststellbare) nachteilige Veränderung nicht als Verschlechterung gilt“. Zudem sollten die Unterhaltsbaggerungen in Flüssen wie Unterelbe, Weser oder Ems leichter dadurch realisiert werden können, dass die „Möglichkeit einer Rechtfertigung von Verschlechterungen des chemischen Zustandes eines Oberflächenwasserkörpers“ eröffnet wird.

Drittens hätte der ZDS gerne, dass die EU ihre Ziele, alle Gewässer der Union in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen, auf den St.-Nimmerleins-Tag verschiebt. Weil das bis zum Stichjahr 2027 ohnehin nicht mehr erreicht werden könne, solle die Frist gleich auf unbestimmte Zeit verlängert werden. „Die Richtlinie muss dem technischen Fortschritt angepasst werden“, fordert Dreeke.

Gestützt auf ein Gutachten der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Redeker solle nun die Bundesregierung, so stellt der ZDS es sich vor, diese Forderungen an die EU übermitteln. Diese will im nächsten Jahr die Wasserrahmenrichtlinie ohnehin evaluieren, und da „wollen wir jetzt schon in den Dialog gehen“, wie Angela Titzrath, ZDS-Präsidiumsmitglied und Chefin der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA), das Vorpreschen ihres Verbandes nennt. Das diene der absolut notwendigen Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Nach der Elbvertiefung, die nach 17 Jahren Planung und Gerichtsverfahren nun beginnen soll, stehen auch Ausbaggerungen von Weser und Ems sowie der Zufahrten der beiden Ostseehäfen Wismar und Rostock bevor.

Hintergrund ist die verbindliche Auslegung der WRRL durch den Europäischen Gerichtshof (EUGH) im Juli 2015. Im Verfahren um die Elbvertiefung hatte das Bundesverwaltungsgericht das höchste EU-Gericht um eine exakte Definition der Richtlinie gebeten. Der Gewässerschutz stehe bei Entscheidungen über das Ausbaggern von Flüssen im Vordergrund, urteilten daraufhin die Luxemburger Richter. Er müsse bei jedem Einzelprojekt beachtet werden und sei nicht nur eine allgemeine politische Zielvorgabe. Bereits geringe Verschlechterungen in Teilbereichen bedeuteten eine Verschlechterung des Gewässerzustandes insgesamt.

Damit legt der EuGH die Regeln zum Gewässerschutz so streng aus, dass die Kläger gegen die Elbvertiefung – der Naturschutzbund (Nabu), der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und die Umweltstiftung WWF – von einem [1][„Meilenstein für den Gewässerschutz in ganz Europa“] schwärmten. In Folge konnten sie die Elbvertiefung zwar nicht verhindern, erreichten aber ökologische Ausgleichsmaßnahmen.

Und eben das sehen die drei Verbände gefährdet, sollten die ZDS-Forderungen Realität werden. Von einem „Frontalangriff auf das europäische Wasserrecht“ spricht Hamburgs BUND-Chef Manfred Braasch. Der ZDS verlange „einen Freibrief für die Baggerungen, die gerade an der Tideelbe zunehmend zum ökologischen Problem werden“. Ein „Aufweichen“ der Richtlinie würde dazu führen, „dass noch weniger für unsere Gewässer getan wird“, kommentiert Hamburgs Nabu-Vorsitzender Alexander Porschke.

Die WRRL solle entschärft werden, „um das Versagen beim Schutz der Gewässer zu kaschieren“, kritisiert Beatrice Claus vom WWF. Bislang habe Deutschland die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie „krachend verfehlt“, sagt Claus. Jetzt aber müsse „die Vorgabe der Richtlinie, den Zustand unserer Gewässer zu verbessern und keinesfalls zu verschlimmern, endlich auch zur Richtschnur für künftiges Wirtschaften werden.“

15 Nov 2018

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[1] https://www.bund-hamburg.de/service/presse/detail/news/nach-dem-eugh-urteil-elbvertiefung-ohne-weitere-verbesserungsmassnahmen-nicht-genehmigungsfaehig/

AUTOREN

Sven-Michael Veit

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