taz.de -- Bundeswehr in Syrien: Laut Gutachten rechtswidrig

Die ersten Aufklärungs-Tornados und ein Tankflugzeug werden in die Türkei verlegt. Ein Rechtsgutachten der Linken stuft die Mission als rechtswidrig ein.
Bild: Der Luftwaffen-Airbus startet am Donnerstag mit einem Vorauskommando und Material in Richtung Türkei

Berlin dpa | Ein Rechtsgutachten für die Linke im Bundestag kommt zu dem Schluss, dass der Syrien-Einsatz der Bundeswehr rechtswidrig ist. „Die von der Bundesregierung in Anspruch genommene rechtliche Begründung für die Entsendung deutscher Streitkräfte nach Syrien ist unhaltbar“, heißt es in dem 11-seitigen Papier des emeritierten Rechtsprofessors Norman Paech, das die Linksfraktion am Donnerstag vorstellen will.

Für den Völkerrechtler und ehemaligen Bundestagsabgeordneten der Linken ist entscheidend, dass der syrische Staat nicht für die Terroranschläge verantwortlich ist. Deswegen dürften ohne seine Erlaubnis auch keine Bomben auf sein Staatsgebiet abgeworfen werden, argumentiert er.

Am Donnerstag starten die ersten „Tornado“-Aufklärungsjets der Bundeswehr und ein Tankflugzeug in die Türkei. Von dort sollen sie ab Januar die Luftangriffe gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien und im Irak unterstützen. Die Fregatte „Augsburg“ schützt schon jetzt den Flugzeugträger „Charles de Gaulle“, von dem französische Jagdbomber starten.

Die Bundesregierung beruft sich in ihrer rechtlichen Begründung des Einsatzes unter anderem auf das in der UN-Charta festgeschriebene Recht auf „kollektive Selbstverteidigung“ nach den Terroranschlägen von Paris. Nach Ansicht Paechs greift die UN-Charta bei dem Bundeswehreinsatz nicht.

Gang vors Verfassungsgericht?

„Das Völkerrecht besteht nach wie vor darauf, dass ein Staat nur dann angegriffen werden kann, wenn ihm die Terroranschläge, die von seinem Territorium ausgehen, zugerechnet werden können“, schreibt er. „Dies ist ein Gebot der Souveränität und territorialen Integrität sowie des zwingenden Gewaltverbots, die nur mit Zustimmung Syriens aufgehoben werden können.“ Diese Zustimmung gibt es für Angriffe der Anti-IS-Allianz nicht.

Ob die Linke gegen den Einsatz vor das Bundesverfassungsgericht zieht, ist auch nach Vorlage des Gutachtens unklar. Alle drei möglichen Klagewege sind für die Fraktion nur schwer zu beschreiten. Bei einer Organklage der Fraktion muss nachgewiesen werden, dass Parlamentsrechte eingeschränkt wurden. Das dürfte in diesem Fall schwierig werden. Das Parlament hat mit großer Mehrheit zugestimmt.

Für eine Normenkontrollklage fehlen der Linken auch dann die Stimmen im Bundestag, wenn sie die Grünen auf ihre Seite ziehen. Beide Oppositionsparteien zusammen kommen nicht auf die erforderlichen 25 Prozent der Sitze. Bleibt nur noch die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen. Das könnte beispielsweise ein Soldat sein, der in den Einsatz geschickt werden soll. Der dürfte für die Linke aber schwer zu finden sein.

10 Dec 2015

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