taz.de -- Debatte Korruption und Lobbyismus: Leitplanken gegen Lobbyisten
Deutschland ist in Sachen Korruptionsbekämpfung ein Entwicklungsland. Dabei würde es schon helfen, vier einfache Regeln zu befolgen.
Deutschland befindet sich, was Korruption und Lobbyismus angeht, im Stadium der Selbsttäuschung. Dass wir in internationalen Vergleichen betreffs Korruptionsbekämpfung und Transparenz bei Lobbyismus regelmäßig eher bei Rumänien als bei Finnland eingeordnet werden, wird mit Achselzucken zur Kenntnis genommen. Bei der Bildungspolitik – siehe Pisa-Studie – sorgen solche Nachrichten für nationales Hyperventilieren – bei alarmierenden Befunden zum Lobbyismus sind politische Klasse und Öffentlichkeit erstaunlich schwerhörig.
So weigern sich die Parlamentarier halsstarrig, die Antikorruptionskonvention der UN zu unterzeichnen. Geltendes Recht ist hierzulande, dass sich Bundestagsabgeordnete, die über Autobahnbau entscheiden, ganz legal von Unternehmen ein Auto schenken lassen können. Dass solche Abgeordnetenbestechung fortan strafbar wäre, erscheint der Mehrheit der Bundestagsabgeordneten als unzumutbare Einschränkung ihres Jobs.
Mag sein, dass die politische Klasse so wenig Antennen für das Thema Lobbyismuskontrolle hat, weil sie dort ein Feld vermutet, auf dem populistische Vorurteile gegen sie gedeihen. Oder ist die Weigerung, das Naheliegende zu erkennen, schon Anzeichen einer Abhängigkeit von den Geld- und Aufmerksamkeitsströmen, mit denen Lobbyisten die Politik versorgen? Verhält sich die politische Klasse wie ein Süchtiger, der alles tut, seine Sucht zu verbergen, auch vor sich selbst?
Fakt ist, dass der Lobbyismus mächtiger geworden ist. In den 70er Jahren gab es in Bonn etwa 600 Lobbyisten, derzeit sind es in Berlin rund 5.000. Es gibt aber ein paar einfache Schritte, mit denen die Politik sich gegen allzu große Nähe zu Interessenvertretern wappnen kann.
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1. Auszeit für Expolitiker. Man muss die Drehtür zwischen Politik und Wirtschaft verriegeln. Gerade aus der rot-grünen Regierung kamen spektakuläre Anschlussverwendungen. Exkanzler Gerhard Schröder steht im Ruf, aus seinem Amt und den dort gewonnenen Kontakten Geld gemacht zu haben, ja sogar als Kanzler protegiert zu haben, was danach Job wurde. Schröder arbeitet für die deutsch-russische Nord Stream AG, die mit einer Ostsee-Gaspipeline Geld verdient. Als Kanzler hatte er genau dieses milliardenschwere Pipeline-Geschäft vorangetrieben.
Gewiss haben Politiker, die in Demokratien stets mit unsicheren Jobperspektiven rechnen müssen, ein legitimes Interesse, nach Wahldesastern nicht im sozialen Aus zu landen. Dies liegt auch im Interesse des Gemeinwohls, weil ansonsten bei Abgeordneten eine soziale Selektion Richtung öffentlicher Dienst droht. Eine faire Lösung wäre eine unabhängige Kommission, die Jobangebote prüft, wenn Politiker innerhalb von drei Jahren in Branchen anheuern, mit denen sie zuvor als Volksvertreter zu tun hatten.
2. Keine Lobbyisten in Ministerien. Ein besonders trübes Erbe von Rot-Grün, bei dem demokratische Selbstverständlichkeiten als Ballast entsorgt wurden, ist das Programm Seitenwechsel. Angeblich um Beamte mit dem wirklichen Leben zu konfrontieren, wurden Konzernvertreter in Ministerien eingeschleust. Dort schrieben sie teilweise an Gesetzen mit, die ihre Arbeitgeber betrafen – und standen während dieser Zeit noch auf deren Gehaltszettel. Von Lobbyismus im üblichen Sinne konnte dabei keine Rede mehr sein: Die Interessenvertreter waren vom Vorraum in die Machtzentrale selbst eingedrungen.
Seit 2008 dürfen externe Mitarbeiter keine Schlüsselrollen mehr bekleiden. Das gilt allerdings nicht für zeitlich befristete Einsätze, ein eindeutiges gesetzliches Verbot der Mitarbeit von Interessenvertretern in Ministerien fehlt.
3. Transparenz bei Lobbygruppen. Interessen zu vertreten ist in einer Demokratie nichts Ehrenrühriges. Allerdings ist, gerade wenn wirtschaftliche Macht im Spiel ist, Fairness geboten, damit gut organisierte, kapitalstarke Verbände und Firmen nicht zu sehr im Vorteil sind. Zum Fairplay gehört, dass für alle sichtbar ist, wer welche Interessen vertritt, und Camouflage von Einzelinteressen als Gemeinwohl möglichst ausgeschlossen ist. Deshalb ist ein verbindliches und strafbewehrtes Lobbyregister überfällig. Ein Beispiel könnte sich Deutschland an Österreich nehmen, wo seit 2011 alle pressure groups auskunftspflichtig sind.
4. Parteispenden von Unternehmen. Die Zeiten, als Hunderttausende in die Parteien strömten, sind lange vorbei. Parteien brauchen viel Geld, wenn sie die digitalen neuen Öffentlichkeiten bespielen wollen, ohne die Ortsvereine veröden zu lassen. Zum Glück gibt es, neben dem Staat, Großspender. Die CSU erhält regelmäßig mehrere hunderttausend Euro im Jahr vom Verband der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie. Auch CDU, FDP, SPD und Grüne werden von Konzernen bedacht. Wer mehr als 50.000 Euro schenkt, muss dies kundtun.
Die Frage ist, ob diese Spenden stets uneigennützig fließen oder ob nicht doch mitunter freundliche Gegenleistungen erbracht werden. Diesen Verdacht legte die Mövenpick-Affäre nahe, als ausgerechnet ein Unternehmen der Hotelbranche der FDP mit Euros zur Seite stand, die wiederum umgehend eine Senkung der Mehrwertsteuer für Hoteliers auf den Weg brachte. Klug wäre es, Spenden von Unternehmen, deren Gewinne von Steuergesetzen abhängen, schlicht zu verbieten.
Mangel an Waffengleichheit
Diese vier Punkte sind kein Allwetterschutz gegen illegitime Beeinflussungen. Es sind Leitplanken, die an besonders verkehrsreichen Stellen Unfälle verhindern helfen. Was bleibt, ist der Mangel an Waffengleichheit, unter dem kleine Interessenvertreter leiden und der große pressure groups bevorzugt.
Lobbyismus ist nicht mit einem Handstreich ein für alle Mal zu reglementieren. Es ist eher ein zäher Kampf in unübersichtlichem Gelände, zwischen der demokratischen Öffentlichkeit und jenen, die zu viel Publizität scheuen. Doch wenn auf jeder Visitenkarte zu lesen ist, wen der freundliche Herr, der dieses opulente Abendessen ausrichtet, eigentlich vertritt, wäre etwas gewonnen.
12 May 2013
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