taz.de -- Bomben auf kurdische Dörfer: Türkei muss Schmerzensgeld zahlen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Türkei wegen der Bombardierung kurdischer Dörfer. 41 Kurden erhalten 2,3 Millionen Euro Schadensersatz.
Bild: Kurdisches Dorf im Osten der Türkei: Im Hintergrund der Berg Ararat.

STRASSBURG dpa | Die Türkei muss nach einem Urteil des [1][Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR)] Dorfbewohnern in den Kurdengebieten über 2,3 Millionen Euro Schmerzensgeld zahlen. Geklagt hatten 41 Kurden, deren Dörfer im Südosten des Landes von türkischen Militärflugzeugen im März 1994 bombardiert worden waren. Dabei starben mehr als 30 ihrer Angehörigen. Ihre Häuser wurden verwüstet und das Vieh getötet.

Die Straßburger Richter betrachteten es in dem [2][[%22001-128036%22]}:Urteil] am Dienstag als erwiesen, dass die Regierung in Ankara den Bombeneinsatz befohlen hatte und nicht die verbotene Kurdische Arbeiterpartei PKK, wie die Regierung behauptet hatte.

Ferner habe die türkische Justiz die Umstände des Einsatzes nicht geklärt. Für die Behauptung der Staatsanwaltschaft, dass die PKK in den Angriff verwickelt sei, habe es keinen Anhaltspunkt gegeben, heißt es in der Urteilsbegründung.

Die Türkei, die EU und die USA stufen die PKK als Terrororganisation ein. Die PKK kämpft seit Anfang der 1980er Jahre für eine Unabhängigkeit oder größere Autonomie der Kurdengebiete in der Türkei.

Kurdische Organisationen beklagen eine systematische Diskriminierung ihrer Volksgruppe, die bis zu einem Fünftel der Bevölkerung in der Türkei stellt.

12 Nov 2013

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[1] http://www.echr.coe.int
[2] http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-128036#%7B%22itemid%22

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