taz.de -- Polizeirechte in der Türkei: Waffeneinsatz wird erleichtert
Für die türkische Polizei soll der Schusswaffengebrauch bei Demos künftig einfacher werden. Demonstranten drohen schärfere Strafen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor.
ISTANBUL afp | Die türkische Regierung will den Schusswaffengebrauch der Polizei bei Demonstrationen erleichtern. Wie türkische Medien am Dienstag unter Berufung auf einen Gesetzentwurf der Regierung im Parlament berichteten, soll es den Beamten unter anderem erlaubt werden, zur Abwehr von Molotowcocktails und Feuerwerkskörpern bei Kundgebungen zur Waffe zu greifen. Die Teilnahme an Demonstrationen, bei denen verbotene Gegenstände wie Steinschleudern auftauchen, soll demnach mit bis zu vier Jahren Haft bestraft werden können.
Das Mitführen von Plakaten, Transparenten oder Postern, die von den Behörden als Zeichen verbotener Organisationen gewertet werden, soll mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Vermummte Demonstranten, die an einer als Unterstützungsaktion für eine Terrororganisation gewerteten Kundgebung teilnehmen, müssen mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Um mutmaßliche Straftäter besser identifizieren zu können, kann die Polizei künftig in ihren Wasserwerfern eingefärbtes Wasser verwenden.
Die geplanten Maßnahmen sind unter anderem eine Reaktion des Staats auf die jüngsten Kurdenunruhen vom Oktober, die sich gegen die türkische Haltung im Syrien-Konflikt richteten und bei denen mehr als 40 Menschen starben. Kritiker werfen der türkischen Regierung vor, mit den neuen Befugnissen für die Polizei das Demonstrationsrecht einzuschränken.
Die EU hatte bereits nach den Gezi-Unruhen im vergangenen Jahr das teilweise brutale Vorgehen der türkischen Sicherheitskräfte gegen Demonstranten kritisiert.
25 Nov 2014
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