taz.de -- Israels Oberstes Gericht entscheidet: Strafabriss von Häusern erlaubt

Der Oberste Gerichtshof Israels hat Einsprüche von Ost-Jerusalemer Familien zurückgewiesen. Ihre Wohnungen dürfen zerstört werden. Aber nicht in allen Fällen.
Bild: Von Israelis zerstörte Wohnung eines Attentäters in Ost-Jerusalem.

JERUSALEM afp | Der Oberste Gerichtshof Israels hat letztinstanzlich die Zerstörung der Häuser oder Wohnungen von palästinensischen Attentätern in Ost-Jerusalem erlaubt. Wie der staatliche Rundfunk am Donnerstag meldete, wiesen die Richter am Vortag bis auf einen Fall die Einsprüche der Familien der Täter zurück, die nach den Angriffen von Sicherheitskräften erschossen worden waren.

Erlaubt ist damit nun der von den Behörden bereits [1][angekündigte Abriss] der Wohnstätten der beiden Vettern, die im November in einer Jerusalemer Synagoge [2][vier Rabbiner und einen Polizisten ermordet hatten]. Auch die Häuser von zwei Palästinensern aus Ost-Jerusalem, die [3][mit Fahrzeugen Passanten angegriffen und getötet hatten], sind nun zur Zerstörung freigegeben.

Zurückgewiesen hat das Oberste Gericht hingegen den Abriss der Wohnung des Attentäters, der den Tempelberg-Aktivisten Jehuda Glick mit [4][Schüssen lebensgefährlich verletzt hatte]. Da Glick den Anschlag überlebte, sei die Maßnahme in diesem Fall unangemessen, befanden die Richter laut israelischem Rundfunk. Im November war bereits die Wohnung eines Auto-Attentäters zerstört worden. Die Familie legte in diesem Fall keinen Einspruch ein, weil sie die Zuständigkeit israelischer Gerichte im besetzten Ost-Jerusalem nicht anerkennen wollte.

Israelische und internationale Menschenrechtsorganisationen fordern die israelische Regierung auf, die Strafabrisse einzustellen. So erklärte die Gruppe Human Rights Watch, die Praxis bestrafe Menschen, die keines Vergehens beschuldigt seien. „Wenn dies in besetzten Gebieten, darunter Ost-Jerusalem, geschieht, stellt es eine Kollektivstrafe und damit ein Kriegsverbrechen dar.“

1 Jan 2015

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