taz.de -- Rechtes Onlineportal: Medienanstalt untersucht Nius

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (Mabb) untersucht das rechte Onlineportal Nius. Die journalistische Sorgfaltspflicht sei nicht erfüllt.
Bild: Ist Geschäftsführer von „Vius“, der Firma die das Onlinemedium „Nius“ betreibt: Ex-„Bild“-Chef Julian Reichelt

Berlin Nach Informationen von T-online wird das rechtspopulistisch Online-Portal nius.de von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (Mabb) untersucht. Es soll die Frage beantwortet werden, ob und in welchem Umfang Nius gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstößt. Der [1][ehemalige Bild-Chefredakteur Julian Reichelt], der wegen Vorwürfen des Machtmissbrauchs gehen musste, gründete Nius im Juli 2023.

Mit dem seit 2020 geltenden Medienstaatsvertrag wurde festgelegt, dass Landesmedienanstalten wie die Mabb die journalistischen Inhalte kommerzieller Angebote darauf prüfen dürfe, ob journalistische Mindeststandards eingehalten werden, nachdem sie jahrelang unbeaufsichtigt handeln durften. Somit unterliegt Nius anders als etwa die [2][Bild-Zeitung] nicht der Selbstregulierung des Presserats.

Gegenüber der taz bestätigt eine Sprecherin der Mabb, dass die Landesmedienanstalt Beschwerden gegen Nius prüfe. Es seien 7 Beschwerden gegen Nius eingegangen. Darüber hinaus könne die Mabb aber aufgrund des laufenden Verfahrens keine Auskünfte über Inhalte der Beschwerden oder den Stand der Untersuchung geben.

Mögliche Konsequenzen

Mögliche Konsequenzen können bis zu einer (wenn auch unwahrscheinlichen) Sperrung der Seite reichen, sollen die Kritikpunkte in der Anhörung nicht entkräftet werden. Darüber wird nicht die jeweilige Landesmedienanstalt, sondern die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten entscheiden, da es sich bei Nius um ein bundesweites Angebot handelt.

Erfahrung in aufsichtsrechtlichen Maßnahmen für Alternativmedien, die Kritik geraten, hat die Mabb bereits im Fall von [3][Portal „KenFM“] sammeln können. Da das Portal die journalistische Sorgfaltspflicht nicht erfüllte, hatte die Behörde ein Verfahren eingeleitet. Das Urteil kam jedoch nie zum Tragen, weil das Portal aus dem Internet gelöscht wurde.

14 Feb 2024

LINKS

[1] /Ehemaliger-Bild-Chef-gegen-NDR/!5955986
[2] /Werbekampagne-der-Bild/!5968280
[3] /Sechsteiliger-Podcast-zu-Ken-Jebsen/!5774785

AUTOREN

Valérie Catil

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