taz.de -- Erdoğans Präsidentschaft: Künftiger Wahlsieg gesichert

Das türkische Parlament verabschiedet in einer Nacht-und-Nebel-Aktion ein neues Wahlgesetz. Es soll Erdoğans Wiederwahl garantieren.
Bild: Cool bleiben: Erdoğan wird nächstes Jahr bestimmt wieder türkischer Präsident

In einer Nacht-und-Nebel-Aktion hat das türkische Parlament in der Nacht zu Dienstag ein neues Wahlgesetz verabschiedet, mit dem sich Präsident Recep Tayyip Erdoğan nach Ansicht der Opposition praktisch seine Wiederwahl im kommenden Jahr gesichert hat.

Das sogenannte Wahlallianzgesetz, das um 2 Uhr nachts mit den Stimmen der regierenden AKP und der ultranationalistischen MHP verabschiedet wurde, soll dafür sorgen, dass die schwächelnde MHP nicht unter die 10-Prozent-Hürde rutscht, sondern Erdoğan die notwendigen 51 Prozent Stimmen für seine Wiederwahl als Präsident garantiert.

Außerdem wurden Änderungen im Wahlrecht beschlossen, die die Kontrolle der Regierung über den Wahlprozess stärken und Manipulationen erleichtert.

Mit der Präsidentschafts- und Parlamentswahl im Herbst 2019 wird die im April 2017 geänderte Verfassung endgültig in Kraft gesetzt. Die Alleinherrschaft des Präsidenten ist damit auch formal besiegelt. Anders als im bisherigen parlamentarischen System, wo der Ministerpräsident letztlich von einer Mehrheit der Abgeordneten gewählt wird, braucht Erdoğan bei der Präsidentschaftswahl eine absolute Mehrheit von 50 plus 1 Prozent der Stimmen.

Nach allen Umfragen kann die AKP allein ein solches Ergebnis nicht garantieren, weshalb Erdoğan feste Verbündete braucht. Dafür angeboten hat sich die ultranationalistische MHP unter ihrem Führer Devlet Bahçeli, die bereits bei der Abstimmung über die neue Verfassung mit Erdoğan paktiert hat. Deshalb spaltete sich ein Teil der Partei ab und ist mit der rechtsnationalen IYI-Partei zur Konkurrenz im rechten Lager geworden.

Die MHP drohte deshalb die 10-Prozent-Hürde für den Einzug ins nächste Parlament zu verfehlen. Auch die AKP wird wohl Stimmen an die IYI-Partei verlieren. Die jetzige Lösung ist eine Änderung des Wahlgesetzes, das nun Wahlallianzen zulässt, bei denen die Kandidaten auf einer gemeinsamen Liste antreten. Kommt eine Liste auf über 10 Prozent der Stimmen, sind alle Kandidaten gewählt.

Keine Wahlleiter aus der Opposition

Neben der MHP wird sich eine weitere kleine rechtsradikale Partei, die BBP, der Allianz anschließen und unter der Führung von Erdoğan einen „Nationalen Block“ bilden, der alle äußeren Angriffe auf die Türkei abwehren und die inneren Verräter ausschalten will. In der nationalistischen Propaganda dieser kommenden Wahlallianz gehören dann nicht nur die kurdisch-linke HDP zu den Verrätern, sondern auch die sozialdemokratisch-kemalistische CHP sowie die neue rechtsnationale IYI-Partei.

Damit nun auch wirklich nichts schiefgeht, sieht das Gesetz einige Feinabstimmungen für den Wahlgang vor. So soll die von der Regierung besetzte „Hohe Wahlkommission“ künftig die Wahlleiter in den einzelnen Bezirken bestimmen und nicht, wie bisher, von den Parteien im jeweiligen Bezirk ausgehandelt werden. Damit ist ausgeschlossen, dass es Wahlleiter geben wird, die der Opposition angehören.

Die „Hohe Wahlkommission“ bestimmt auch, wo die Urnen aufgestellt werden. Dies ist in den kurdischen Gebieten wichtig, weil viele Urnen vermutlich „aus Sicherheitsgründen“ in Polizeistationen und Kasernen aufgestellt werden.

Als eine Reaktion auf das neue Gesetz wird jetzt in der HDP und in den sozialen Medien ernsthaft über einen Wahlboykott diskutiert. „Warum“, fragen Kritiker auf Twitter, „soll man durch Teilnahme an den Wahlen Erdoğan auch noch legitimieren, wo doch das Ergebnis jetzt schon feststeht?“

14 Mar 2018

AUTOREN

Jürgen Gottschlich

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