taz.de -- Kommentar Proteste von Kurden in Köln: Viel Streit um kleines Festival
Weil auf dem Fest PKK-Fahnen gezeigt wurden, bestellte Erdoğan den Botschafter ein. Davon sollte sich Deutschland nicht einschüchtern lassen.
Ein Kulturfestival mit mehr als zehntausend Teilnehmern ist eigentlich keine große Sache, erst Recht nicht in einer Millionenstadt wie Köln. Vielleicht sorgen ein paar Busse für Verkehrsbehinderungen, zu größeren Problemen sollte so eine Veranstaltung aber nicht führen. Nun sorgte eine Veranstaltung von linken Kurden für diplomatische Verwicklungen. [1][Kurden hatten ein Festival gefeiert.] Dabei wurden auch Fahnen der, auch in Deutschland verbotenen, PKK und Bilder des PKK-Vorsitzenden Öcalan gezeigt. Die Polizei reagierte angemessen auf das Zeigen verbotener Symbole und fertigte entsprechende Anzeigen.
Doch der Regierung in Ankara reichte das nicht aus. Sie bestellte wegen des Festivals den deutschen Botschafter ein, möglicherweise befeuert von Kommentaren türkischer Nationalisten und Erdoğan-Anhängern. Als im Internet die ersten Bilder des Festivals auftauchten, hatte ein Furor aus Tweets und Facebook-Beiträgen begonnen, in denen den Feiernden der Tod gewünscht und der deutschen Regierung die Unterstützung von Terroristen vorgeworfen wurde.
Die Regierung Erdoğan zeigt mit diesem Schritt erneut, dass es ihr nicht ausreicht, kritische Stimmen im eigenen Land mundtot zu machen. Wer sich, egal wo in Europa, gegen die Interessen der türkischen Regierung wendet, soll vor dem langen Arm der Türkei nicht sicher sein. Die türkische Regierung versucht, ihren Einfluss geltend zu machen, um Kritiker einzuschüchtern, egal ob es darum geht, Einfluss auf das Stattfinden eines kurdischen Festivals in Deutschland zu nehmen oder Kritiker aufgrund hanebüchener Vorwürfe per Interpol verhaften zu lassen.
Dieses Vorgehen der türkischen Regierung verschärft auch das Klima in der Bundesrepublik. Die deutsche Regierung täte gut daran, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und die geltende Meinungs- und Versammlungsfreiheit gegen Eingriffe zu verteidigen.
17 Sep 2017
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