taz.de -- Kommentar Verfolgung der Rohingya: Umsiedlung, Deportation, Mord
Das Vorgehen gegen die Rohingya in Birma erfüllt den Tatbestand der „ethnischen Säuberung“. Es bedarf schneller Maßnahmen der UNO.
Die klaren Worte des UNO-Hochkommissars für Menschenrechte waren überfällig. Said Raad al-Hussein hat in seinem Bericht an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen überzeugend dargelegt, dass das mörderische Vorgehen der Militärs im zu 90 Prozent von Buddhisten bevölkerten Birma (Myanmar) gegen die Minderheit der muslimischen Rohingya den Tatbestand der „ethnischen Säuberung“ erfüllt.
Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch äußern diese Einschätzung bereits seit geraumer Zeit. Der Begriff bezeichnet die Vertreibung einer ethnischen oder religiösen Gruppe aus einem bestimmten Territorium, zumeist gewaltsam, durch Umsiedlung, Deportation oder Mord.
Befehlshaber der Vertreibungsverbrechen an den Rohingya ist Armeechef Min Aung Hlaing, der noch in diesem Sommer offizieller Gast der Bundeswehrführung in Berlin war. Zum Vorwand für die gewaltsame Vertreibung der rund 1,1 Millionen Menschen zählenden Minderheit nehmen die Militärs den Angriff einer kleinen, selbsternannten Befreiungsarmee der Rohingya auf 20 Polizeiposten, den der UNO-Hochkommissar ebenfalls deutlich verurteilte. Seit diesem Angriff diffamiert der Propagandaapparat der Regierung alle Rohingya pauschal als Terroristen.
Regierungschefin Aung San Suu Kyi rechtfertigt das Vorgehen der Militärs und weist die internationalen Berichte über die Gräueltaten als Falschinformationen zurück. Seit ihrem Amtsantritt hat die Friedensnobelpreisträgerin nichts dafür getan, um die jahrzehntelange Unterdrückung der Rohingya zu beenden.
Inzwischen hat sich die einstige Vorkämpferin für Freiheit, Demokratie und Menschenrechte, die von der früheren Militärregierung selber 15 Jahre unter Hausarrest gehalten wurde, als buddhistische Chauvinistin erwiesen.
Es ist höchste Zeit, dass die USA und die EU ihre Zurückhaltung gegenüber Suu Kyi sowie ihre Unterstützung für die Militärs in Myanmar aufgeben und im UNO-Menschenrechtsrat eine klare Verurteilung der „ethnischen Säuberungen“ durchsetzen. Zudem bedarf es schneller, konkreter Maßnahmen der UNO zur Beendigung dieser Verbrechen. Sonst besteht die Gefahr, dass der nächste Bericht des Hochkommissars für Menschenrechte vom vollendeten Völkermord an den Rohingya handeln wird.
11 Sep 2017
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