taz.de -- Stadtentwicklung von oben: Senat will grünes Dach

Jetzt muss nur noch die Bürgerschaft der Begrünung des Klotzes an der Feldstraße zustimmen. Ein Stadtplaner hält die Genehmigung allerdings für unzulässig
Bild: So sieht Stadtplanung von oben aus: Pläne für den Feldstraßenbunker

Hamburg taz | Der Plan zur Aufstockung und Begrünung des Hochbunkers an der Feldstraße hat eine weitere Hürde genommen. Am Dienstag beschloss der rot-grüne Senat, den Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück bis zum Jahr 2092 zu verlängern. Jetzt muss nur noch die Bürgerschaft zustimmen. Bereits im November hatte der Bezirk Mitte eine [1][Baugenehmigung] für das umstrittene Projekt erteilt. Unterdessen hält die Kritik an dem Projekt und der Art und Weise, wie es vorangetrieben wird, an.

Der jetzige Erbpächter des Bunkers, Thomas Matzen, möchte das bisher knapp 40 Meter hohe Gebäude um die Hälfte [2][aufstocken]. Um das zu ermöglichen, erhält er einen neuen Erbbaurechtsvertrag auf 50 Jahre bis zum Jahr 2043. Dieser kann zweimal – um 25 und nochmal um 24 Jahre – auf dann insgesamt 99 Jahre verlängert werden. Die bisherige Pacht entfällt: „Für den neu abzuschließenden Erbbaurechtsvertrag sehen die Vertragspartner einen Erbbauzins durch die Verpflichtung zur Errichtung und Pflege des anzulegenden öffentlichen Parks als abgegolten an“, teilte der Senat mit. Widerspricht der Senat einer Verlängerung, wird der Pächter entschädigt.

Umgebung verschattet

„Ein begrünter Bunker lässt sich gut vermarkten, ist in Wirklichkeit aber eine Farce und Augenwischerei“, schimpft Heike Sudmann, Abgeordnete der Linken. So ein Koloss verschatte die Umgebung. Außerdem erzeuge eine größerer Bunker zusätzlichen Verkehr in einem Stadtteil, der schon dreimal im Jahr den Dom aushalten muss, und der Umbau kollidiere mit dem Denkmalschutz. Zudem müssten zig Bäume gefällt werden, kritisiert Sudmann.

Geplant ist, eine Stufenpyramide mit hängenden Gärten auf den Bunker zu setzen. Eine begrünte Rampe rund um das Gebäude soll zu einem öffentlich zugänglichen Park auf dem Dach des Bunkers führen und ist gleichzeitig der Notausgang. Der Aufbau soll eine Mehrzweck- und Konzerthalle, Gastronomie, einen Sportclub, ein paar Räume für Künstler und rund 150 Hotelzimmer aufnehmen.

Der Stadtplaner Mario Bloem, der im benachbarten Karoviertel wohnt, sieht das Projekt ähnlich kritisch wie Sudmann und hat der Baugenehmigung schriftlich widersprochen. Bloem kritisiert insbesondere, wie die Politik das Projekt durchzusetzen versucht.

Die Bunker-Aufstockung widerspricht Bloems Ansicht nach dem geltenden Planrecht, einem sogenannten Baustufenplan aus dem Jahr 1955, in der die Bunkerfläche nicht als Baugrund ausgewiesen ist. Der Bunker wurde in der Notsituation des Zweiten Weltkrieges auf dem an sich frei zu haltenden Heiligengeistfeld errichtet. Mit ihrem Genehmigungsbeschluss habe die rot-grün dominierte Bezirksversammlung Mitte den Plan einfach ignoriert, kritisiert Bloem.

Rechtsstaatlich nicht sauber

Der Planer findet, rechtsstaatlich sauber wäre es gewesen, wenn die Bezirksversammlung einen neuen Bebauungsplan aufgelegt hätte, mit dem Ziel, den Bunkerumbau zu ermöglichen. Dabei hätte die Öffentlichkeit beteiligt werden müssen. „Wenn es ein gutes Projekt ist, kann es sich einem demokratischen Verfahren stellen“, findet Bloem.

Er kritisiert außerdem, dass es sich nicht „nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt“, wie es das [3][Baugesetzbuch] verlangt. Der aufgestockte Bunker werde fast 60 Meter hoch sein und damit so hoch wie ein 19-stöckiges Hochhaus, während die Häuser des Karoviertels nur fünf bis sechs Stockwerke hätten. Im Übrigen sei es befremdlich, dass das nur 80 Meter entfernte Karoviertel bei der Bewertung nicht einbezogen werde, und stattdessen schematisch auf das Heiligengeistfeld als Referenzfläche verwiesen werde.

Wie Sudmann wundert sich Bloem, dass der Bezirk die Aufstockung genehmigte, obwohl das vorgesehene Gutachten zum Wind und zum Verkehr noch nicht vorliegen. „Man hätte genug Zeit“, sagt Bloem, der gern wüsste, ob die Pflanzen den Wind in 60 Metern Höhe verknusen können und welche Risiken der Wind für BesucherInnen mit sich brächte.

26 May 2017

LINKS

[1] https://sitzungsdienst-hamburg-mitte.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1008037
[2] http://planungsbuero-bunker.info
[3] https://dejure.org/gesetze/BauGB/34.html

AUTOREN

Gernot Knödler

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