taz.de -- Verurteilte extremistische Straftäter: Fußfessel jetzt auch nach der Haft

Ein Bundestagsbeschluss räumt der Polizei zusätzliche Überwachungsmöglichkeiten ein. Bisher bekamen nur Sexualstraftäter nachträglich einen Sender ans Bein.
Bild: Gilt demnächst für „potenzielle Terroristen“: aus der Zelle raus, danach Fußfessel an

BERLIN dpa | Zum Schutz vor Terroranschlägen hat der Bundestag die Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Fußfessel noch einmal erweitert. Nachdem das Parlament am Donnerstag bereits dem Bundeskriminalamt den Einsatz von Fußfesseln bei sogenannten „Gefährdern“ erlaubt hat, räumten die Abgeordneten den Sicherheitsbehörden wenige Stunden später zusätzliche Überwachungsmöglichkeiten ein. Mit dem am Abend verabschiedeten Gesetz können verurteilte extremistische Straftäter nach ihrer Haftentlassung ebenfalls mit einer Fußfessel überwacht werden.

Anders als bisher darf das Instrument beispielsweise zum Einsatz kommen, wenn jemand wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat hinter Gittern saß. Zudem kann die Überwachungsmaßnahme künftig schon nach einer zweijährigen Haftstrafe angeordnet werden und nicht erst wie bisher nach drei Jahren Gefängnis.

Seit 2011 gibt es bereits die Möglichkeit, rückfallgefährdete Gewalt- und Sexualverbrecher auf diesem Weg zu überwachen. Nun sollen so auch potenzielle Terroristen besser kontrolliert und gegebenenfalls vom Besuch bestimmter Orte abgehalten werden.

Eine elektronische Fußfessel ist ein am Bein getragener Sender, der Ortungsdaten an eine zentrale Überwachungsstelle übermittelt. Alarm wird ausgelöst, wenn ein Betroffener sich nicht an seine Auflagen hält oder den Sender manipuliert.

28 Apr 2017

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