taz.de -- Fußfessel
Manche Gefängnis-Apologeten entdecken im Knast ihre Liebe zur Straffreiheit. So könnte man eine Reihe anderer Probleme beheben.
Prügelnde Männer sollen künftig elektronische Fußfesseln tragen. Damit ist sichergestellt, dass sie sich an das Annäherungsverbot halten.
Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass Gerichte künftig die Täter zum Tragen eines solchen Geräts verpflichten können. Das Ausmaß häuslicher Gewalt ist erschreckend hoch.
Die griechische Regierung fährt eine knallharte Asylpolitik: Für NGOs, die sich widersetzen, wird der Zugang zu Flüchtlingslagern vewehrt.
In Spanien müssen viele Männer, die Frauen gegenüber gewalttätig wurden, Fußfesseln tragen. Auch Deutschland will das einführen. Doch bringt es etwas?
Der ehemalige brasilianische Präsident Jair Bolsonaro nahm trotz Hausarrest an Demos seiner Anhänger teil. Das hat jetzt Konsequenzen.
Jair Bolsonaro, derzeit wegen eines Putschversuchs angeklagt, steht nun zudem unter nächtlichem Hausarrest. Richter Alexandre de Moraes begründet dies mit Fluchtgefahr und wird prompt sein US-Visum los.
Bei Verstößen gegen Kontaktverbote müssen Opfer häuslicher Gewalt diese selbst aktiv beim Familiengericht anzeigen. Das scheitert in der Praxis häufig.
Union und SPD planen elektronische Fußfesseln für verurteilte Gewalttäter. Wie viel das nützt, bezweifeln Feminist*innen.
Schleswig-Holstein beschließt die Fußfessel nach dem „spanischen Modell“. In Niedersachsen dringt die CDU auf eine mäßig erfolgreiche Variante.
Frankreichs Justiz weist Einwände des früheren Staatspräsidenten Sarkozy zurück. Dieser wurde wegen Korruption und Machtmissbrauchs verurteilt.
Schleswig-Holstein will den Einsatz von GPS-Trackern gesetzlich verankern. Vorbild ist ein Modell aus Spanien.
Anna Sorokin wurde als Hochstaplerin und Betrügerin bekannt. Ihre Geschichte wurde verfilmt. Nun tanzt sie in der US-Sendung „Dancing with the Stars“.
Wenn Gefangene zur Konsultation in eine öffentliche Klinik ausgeführt werden: Der eine wird gefesselt, der andere nicht. Die Haftanstalt entscheidet.
Am Freitag beschließt der Kieler Landtag ein Polizeigesetz, das den Beamt*innen mehr Befugnisse im Einsatz einräumt.
Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Verfassungsbeschwerde gegen Fußfesseln ab. Zwei Männer haben Stigmatisierung beklagt.
Jurist*innen kritisieren das Hamburger Polizeigesetz. Dass der Datenschutzbeauftragte eingeschränkt werde, widerspreche EU-Recht.
Der Senat hat die Reform des Polizeigesetzes beschlossen. So schlimm wie in Bayern wird es nicht, aber die Linke sieht dennoch Grundrechte bedroht.
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) geht beim geplanten Polizeigesetz auf die Kritiker*innen zu – zumindest ein bisschen.
Rot-Grün fordert eine Novellierung des Bremischen Polizeigesetzes, das die quellenunabhängige Telefonüberwachung sowie elektronische Fußfesseln erlauben soll
Ab sofort haben Arbeitnehmerinnen ein Recht darauf, zu erfahren, was ihre Kollegen verdienen. Im Bundesrat ging es zudem um die elektronische Fußfessel.
Ein Bundestagsbeschluss räumt der Polizei zusätzliche Überwachungsmöglichkeiten ein. Bisher bekamen nur Sexualstraftäter nachträglich einen Sender ans Bein.
Ahmed A. hat noch keine Straftat begangen und wird doch schon überwacht. Denn in Deutschland gilt er als Gefährder.
Die Polizei soll potenzielle Terroristen mit elektronischen Fußfesseln orten. Auch dann, wenn gegen sie strafrechtlich nichts vorliegt.
Die CSU will in Passau Strafvollzug und Abschiebehaft zusammenführen. Außerdem will sie „Gefährder“ an die E-Fessel legen und, und, und …
Das Elend des Merkel’schen Personals, Herzogs sozialpolitisches Fiasko und Mittelalter-Mittel für „Gefährder“. Ein Hoch auf Michelle Obama.
Von Abschiebehaft bis Fußfesseln: Seit dem Anschlag in Berlin fordern Innenpolitiker viele Maßnahmen. Nicht alle sind hilfreich.
Wer „Gefährder“ nicht einfach in Präventivhaft stecken will, muss über Alternativen diskutieren. Zum Beispiel über GPS-Überwachung.
Die Minister Maas und de Maizière sind für die Kontrolle von islamistischen „Gefährdern“ – auch wenn diese noch nicht verurteilt worden sind.
Justizminister Maas will den Einsatz der elektronischen Fußfessel auf zuvor verurteilte Gefährder ausweiten. Der CDU geht der Gesetzentwurf nicht weit genug.
Union und SPD streiten sich über die Sicherheitspolitik. Über eine erweiterte Abschiebehaft für „Gefährder“ sind sie sich aber weitgehend einig.
Extremistischen Straftätern, die aus der Haft entlassen werden, will Justizminister Heiko Maas künftig eine Fußfessel auferlegen können.
Nachfolger des Kultur- und Familienvereins (KUF) klagt gegen sein Verbot. Für dessen Mitgründer Renee Marc S. und andere „Gefährder“ will die CDU Fußfesseln.
In Spandau hat ein Polizeibeamter einen Mann erschossen. Der mutmaßliche Islamist hatte zuvor eine Polizistin mit einem Messer angegriffen.
Ein mutmaßlicher Islamist aus Deutschland soll nach Syrien ausgereist sein. Er habe eine Fußfessel getragen, sei aber nicht lückenlos überwacht worden.
Die elektronische Fußfessel ist kein Allheilmittel, kann aber zur Sicherheit beitragen, sagt Jörg Kinzig. Der Kriminologe leitet ein Forschungsprojekt zur Aufenthaltsüberwachung.
Solange mit elektronischen Fußfesseln keine übertriebenen Erwartungen verbunden sind, sind sie sinnvoll. Denn dass sie Verbrechen verhindern, hat nie jemand behauptet.