taz.de -- Kommentar Endlagergesetz im Bundestag: Chance für eine Lösung

Ideal ist der neue Gesetzentwurf leider nicht. Für einen Neustart hätte Gorleben als Standort ausgeschlossen werden müssen.
Bild: Wohin mit dem Atommüll: Das Lager in Morsleben. Bis 1998 wurden in dem ehemaligen Salzbergwerk 37.750 Kubikmeter schwach- und mittelaktiver Atommuell eingelagert

Dass Vertreter*innen von Grünen und CDU einmal so einmütig ein Gesetz zur Endlagersuche verteidigen, wäre über viele Jahrzehnte undenkbar gewesen. Der Kampf für oder gegen die Atomkraft hat die Gesellschaft lange gespalten. [1][Damit ist es nun vorbei.] Nach dem Beschluss über den Atomausstieg bis zum Jahr 2022 und der Neuregelung der Endlagerfinanzierung sind sich Union, SPD und Grüne nun auch über die Suche nach einem Endlager einig.

Ideal ist der Gesetzentwurf, auf den sie sich geeinigt haben, leider nicht. Für einen wirklichen Neustart der Suche hätte der Standort Gorleben ausgeschlossen werden müssen. Denn sonst besteht stets die Gefahr, dass er aufgrund der dort bereits investierten Gelder am Ende ausgewählt wird, obwohl andere Orte besser geeignet sind.

Ein solcher Gorleben-Ausschluss war mit der Union nicht zu machen. Doch es ist immerhin gelungen, dafür zu sorgen, dass eine (Fehl-)Entscheidung für Gorleben weniger wahrscheinlich ist. Die Kriterien für den künftigen Endlagerstandort schließen den Salzstock im Wendland zwar nicht aus; aber wenn sie ernst genommen werden, wird sich zeigen, dass andere Standorte besser geeignet sind. Zudem wurde verhindert, dass auf Wunsch von Bayern Granitformationen als Endlager ausgeschlossen werden und dass potenzielle Standorte vorab sabotiert werden können.

Auch die bereits beschlossene Neuregelung der Endlagerfinanzierung macht eine Alternative zu Gorleben wahrscheinlicher. Dass für Mehrkosten künftig der Staat aufkommen muss, mag ungerecht sein – aber es sorgt zumindest dafür, dass die Energiekonzerne nicht klagen können, wenn ein neuer Standort ausgewählt wird, der höhere Kosten bedeutet.

Dass eine vernünftige Lösung gefunden wird, ist mit dem nun vorliegenden Gesetz keineswegs sicher. Es ist aber zumindest möglich – sofern die Öffentlichkeit ihre Mitwirkungsrechte nutzt und weiterhin Druck auf die Politik macht.

9 Mar 2017

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Malte Kreutzfeldt

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