taz.de -- Abschiebestopp für Griechenland verlängert: Weiterhin katastrophale Verhältnisse

Abschiebungen von Deutschland nach Griechenland sind seit 2011 ausgesetzt. Den Stopp hat der Innenminister nun auf den letzten Drücker verlängert.
Bild: Wegen gravierender Mängel beim Asylschutz wird auf Abschiebungen nach Griechenland weiter verzichtet

BERLIN taz | Auf den letzten Drücker hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) den Abschiebestopp nach Griechenland, der am Dienstag ausläuft, noch einmal verlängert. Dieses Mal allerdings nicht für ein ganzes Jahr, sondern nur bis zum 30. Juni. Das teilte ein Sprecher de Maizières auf Anfrage der taz mit.

De Maizière hatte in seiner ersten Amtszeit als Innenminister wegen gravierender Mängel beim Asylschutz die Abschiebungen nach Griechenland zunächst für ein Jahr ausgesetzt, danach wurde der Abschiebestopp jährlich verlängert. Seitdem werden die Asylverfahren von Flüchtlingen, die über Griechenland in die EU ein- und von dort aus weiter nach Deutschland gereist sind, in Deutschland durchgeführt.

Nach der sogenannten Dublin-Verordnung ist grundsätzlich das EU-Land für den Asylantrag zuständig, in das der Flüchtling zuerst eingereist ist. Dorthin kann abgeschoben werden. Dieses Verfahren ist für Griechenland ausgesetzt. Nach Angaben der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl ist die Lage für Flüchtlinge in Griechenland „unverändert katastrophal“.

Es gebe keinen geregelten Zugang zum Asylverfahren, Flüchtlinge in Griechenland würden in menschenunwürdigen Verhältnissen leben, sagte Geschäftsführer Günter Burkhardt der taz. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, verwies darauf, dass die EU-Kommission plane, ab März Asylsuchende im Rahmen des Dublin-Systems wieder nach Griechenland abzuschieben.

Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat Deutschland allein im vergangenen Jahr in 5.436 Fällen das Asylverfahren übernommen, obwohl Griechenland zuständig war. In der Gesamtzeit seit 2011 waren es fast 20.000.

Hintergrund des ersten Abschiebestopps war die Bundesverfassungsgericht-Beschwerde eines irakischen Asylbewerbers, dem die Rückführung nach Griechenland drohte. Dabei sah es nicht gut für den Innenminister aus. Das Bamf hob den dem Verfahren zugrunde liegenden Bescheid schließlich auf, der zunächst auf ein Jahr begrenzte Abschiebestopp folgte.

12 Jan 2016

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Sabine am Orde

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