taz.de -- Gesetz für mehr Lohngleichheit: Was Frauen verdienen

Gleiche Arbeit für gleichen Lohn gibt es in Deutschland noch lange nicht. Ein neues Gesetz soll jetzt helfen, den „Gender Pay Gap“ zu beseitigen.
Bild: Auf der Ebene von Führungspositionen beträgt der „Gender Pay Gap“ sogar 30 Prozent. Frauenministerin Schwesig (SPD) will das ändern.

Berlin taz | Die Frauenquote ist geschafft, nun will Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) der Lohnungleichheit zu Leibe rücken. Am Mittwoch stellte sie in Berlin den Entwurf eines Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit vor.

In Deutschland verdienen Frauen durchschnittlich [1][22,4 Prozent weniger als Männer]. EU-weit ist das eine miserable Bilanz: Nur in Österreich (23,4 Prozent) und in Estland (30 Prozent) ist der sogenannte „Gender Pay Gap“ noch größer.

Transparenz ist ein zentrales Stichwort des Entwurfs aus dem Frauenministerium. Demnach sollen Beschäftigte in Zukunft von ihrem Arbeitgeber Informationen darüber einfordern können, nach welchen Kriterien dieser ihr Entgelt festlegt.

Zudem muss das Unternehmen Auskunft über das mittlere monatliche Entgelt von KollegInnen des jeweils anderen Geschlechts geben, die eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit ausüben. Aus Gründen des Datenschutzes ist das aber nur vorgesehen, wenn mindestens fünf Personen dieser Gruppe zuzuordnen sind. Darüber hinaus sollen Berufsberatungen junge Menschen in Zukunft darüber informieren, mit welchen Löhnen und Renten sie bei der Entscheidung für einen bestimmten Beruf zu rechnen hätten.

Bisher sei das Tabuthema Lohn noch immer eine „Blackbox“, sagte Schwesig. Viele Angestellte wüssten nicht, ob sie gerecht bezahlt würden oder nicht. Mit dem Auskunftsanspruch will die Ministerin Druck auf die Unternehmen ausüben. Denn schon jetzt ist ungleiche Entlohnung ohne Sachgründe nach dem Antidiskriminierungsgesetz verboten. Nur beweisen lässt sie sich oft nicht. Die Auskünfte des Arbeitgebers würden es Beschäftigten also ermöglichen, gegen die Ungleichbehandlung zu klagen.

Große Betriebe ab 500 Beschäftigten sollen durch das Gesetz zusätzlich verpflichtet werden, die Entgeltgleichheit im eigenen Unternehmen zu prüfen und zu fördern und darüber in Lageberichten und auch im Betriebsrat zu informieren.

Aus der Praxis sei bekannt, dass Unterschiede zwischen Frauen und Männern gemacht würden, sagte Schwesig. „Ich bin mir da einig mit dem Großteil der Bevölkerung, dass damit Schluss sein muss.“ Es gebe keinen Grund dafür, dass Frauen schlechter bezahlt werden sollten als Männer. 82 Prozent der Bevölkerung finden Lohnungleichheit „empörend“, wie eine Studie im Auftrag des Frauenministeriums zeigt.

Der „Gender Pay Gap“ ergibt sich aus der ungleichen Bezahlung von „männertypischen“ und „frauentypischen“ Berufen, dem geringen Frauenanteil in Führungspositionen und familienbedingten Auszeiten und Teilzeitjobs von Frauen. Selbst, wenn alle diese Faktoren herausgerechnet werden, verdienen Frauen bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit im Schnitt sieben Prozent weniger als Männer.

Dabei wächst die Entgeltkluft mit steigender Qualifizierung. „Je mehr Frauen investieren, sich beruflich engagieren und je höher sie beruflich kommen, umso größer wird ihr Verdienstabstand im Vergleich zu Männern“, heißt es in der Studie. In Führungspositionen beträgt die Entgeltlücke demnach satte 30 Prozent.

Der Gesetzentwurf liegt derzeit dem Kanzleramt vor und soll danach in die Ressortabstimmung gehen. Ähnlich wie bei der Frauenquote hat Schwesig sich auf viele Diskussionen bis zur Verabschiedung eingestellt. Das Grundgesetz sehe aber gleiche Rechte für Frauen und Männer vor. „Jeder, der in der Politik ist, steht in der Verantwortung, das Grundgerecht umzusetzen“, sagte Schwesig.

9 Dec 2015

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[1] http://ec.europa.eu/justice/gender-equality/files/gender_pay_gap/140319_gpg_de.pdf

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Dinah Riese

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