taz.de -- Streit um die Tagesschau-App: Urteil nur im Notfall

Eine Einigung von ARD und Verlegern wegen der „Tagesschau“-App ist bis 30. August möglich. Das zuständige Gericht will ein Urteil nach Möglichkeit vermeiden.
Bild: Das Gericht wird die Tagesschau-App nicht entfernen, aber womöglich stutzen.

KÖLN taz | Im Streit zwischen der ARD und den Verlegern um die „Tagesschau“-App bleiben die Fronten verhärtet. Bei der Verhandlung vor dem Landgericht Köln verpufften am Dienstag alle Appelle des Vorsitzenden Richters Dieter Kehl nach einer Verständigung. Zumindest vorerst. Nun hat das Gericht für den 27. September ein Urteil angekündigt.

Dass bisher eine außergerichtliche Lösung nicht möglich gewesen sei, finde er „ausgesprochen schade“, sagte Kehl. Er habe das Gefühl, „dass man hier etwas rumzickt“. Seine Wettbewerbskammer werde den Konflikt um das kostenlose Internetangebot der ARD für mobile Endgeräte wie Smartphones und Tabletcomputer jedenfalls „nicht zufriedenstellend lösen können“.

In dem seit rund einem Jahr währenden Rechtsstreit haben acht große Zeitungsverlage die ARD wegen der App verklagt. Sie betrachten die gebührenfinanzierte Anwendung als unzulässige Konkurrenz zu ihrem Onlineangebot, da es zu presseähnlich und nicht sendungsbezogen sei. Allerdings widersprach das Gericht ihrer Auffassung, alles, was die Verleger anböten, müsse den öffentlich-rechtlichen Sendern verboten sein.

Allerdings lägen auch die Intendanten falsch, wenn sie meinten, „Texte können wir schreiben, so viel wir wollen, wenn irgendwo eine Verlinkung auf audiovisuelle Beiträge da ist“, sagte Richter Kehl. Eindeutigere Sendungsbezüge in der „Tageeschau“-App würde er vielmehr „sehr begrüßen“.

Bis zum 30. August gab das Gericht beiden Parteien Zeit, sich doch noch zu einigen. Falls verlangt, werde das Gericht zwar selbstverständlich ein Urteil fällen. „Da hat nur niemand was von“, sagte Kehl. Denn die Kammer könne „die ’Tagesschau‘-App nicht verbieten oder nicht nicht verbieten“. Möglich sei nur die Beurteilung einer Momentaufnahme.

19 Jul 2012

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Pascal Beucker

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