taz.de -- Streit um die Tagesschau-App: Urteil nur im Notfall
Eine Einigung von ARD und Verlegern wegen der „Tagesschau“-App ist bis 30. August möglich. Das zuständige Gericht will ein Urteil nach Möglichkeit vermeiden.
KÖLN taz | Im Streit zwischen der ARD und den Verlegern um die „Tagesschau“-App bleiben die Fronten verhärtet. Bei der Verhandlung vor dem Landgericht Köln verpufften am Dienstag alle Appelle des Vorsitzenden Richters Dieter Kehl nach einer Verständigung. Zumindest vorerst. Nun hat das Gericht für den 27. September ein Urteil angekündigt.
Dass bisher eine außergerichtliche Lösung nicht möglich gewesen sei, finde er „ausgesprochen schade“, sagte Kehl. Er habe das Gefühl, „dass man hier etwas rumzickt“. Seine Wettbewerbskammer werde den Konflikt um das kostenlose Internetangebot der ARD für mobile Endgeräte wie Smartphones und Tabletcomputer jedenfalls „nicht zufriedenstellend lösen können“.
In dem seit rund einem Jahr währenden Rechtsstreit haben acht große Zeitungsverlage die ARD wegen der App verklagt. Sie betrachten die gebührenfinanzierte Anwendung als unzulässige Konkurrenz zu ihrem Onlineangebot, da es zu presseähnlich und nicht sendungsbezogen sei. Allerdings widersprach das Gericht ihrer Auffassung, alles, was die Verleger anböten, müsse den öffentlich-rechtlichen Sendern verboten sein.
Allerdings lägen auch die Intendanten falsch, wenn sie meinten, „Texte können wir schreiben, so viel wir wollen, wenn irgendwo eine Verlinkung auf audiovisuelle Beiträge da ist“, sagte Richter Kehl. Eindeutigere Sendungsbezüge in der „Tageeschau“-App würde er vielmehr „sehr begrüßen“.
Bis zum 30. August gab das Gericht beiden Parteien Zeit, sich doch noch zu einigen. Falls verlangt, werde das Gericht zwar selbstverständlich ein Urteil fällen. „Da hat nur niemand was von“, sagte Kehl. Denn die Kammer könne „die ’Tagesschau‘-App nicht verbieten oder nicht nicht verbieten“. Möglich sei nur die Beurteilung einer Momentaufnahme.
19 Jul 2012
AUTOREN
TAGS
ARTIKEL ZUM THEMA
Der EuGH muss sich mit Verlinkungen beschäftigen. Das Urteil könnte auch das deutsche Internetrecht ändern. Ein Gutachten gibt erste Hinweise.
Verlage kämpfen gegen den Online-Journalismus der ARD-Sender. Der Bundesgerichtshof gibt ihnen eine neue Chance gegen die digitale Tagesschau.
Niederlage für die Zeitungsverleger: Die ARD hat alle Genehmigungen für die „Tagesschau-App“, entscheidet ein Gericht. Eine Revision ist allerdings möglich.
Die „Tagesschau“-App verstößt gegen den Rundfunkstaatsvertrag, entscheiden die Richter. Verbieten wollen sie das Angebot ausdrücklich nicht.
Die Anfangsmelodie der „Tagesschau“ ist viel mehr als nur ein Jingle, sie ist ein elfsekündiges Meisterwerk. Nun soll sie nach 56 Jahren modernisiert werden.
Die Deutsche Welle möchte noch enger mit der ARD und dem ZDF zusammenarbeiten. Doch dagegen sprechen die Verfassung und die Frage, wer es bezahlt.
Zeitungsverlage und öffentlich-rechtliche Sender müssen Verbündete werden. Sonst werden sie in den Medien von morgen keine Rolle mehr spielen. Ein Gastbeitrag
Außer Spesen nichts gewesen: Verleger und Öffentlich-Rechtliche einigen sich im App-Streit – nicht. Es bleibt unklar, wieviel öffentlich-rechtlichen Text es online geben darf.
Ulrich Wilhelm, Intendant des Bayrischen Rundfunks, beruhigt die Verleger. Dabei vertritt er wirksam die Interessen der ARD im Streit um mobile Apps.