taz.de -- ARD, ZDF und App: Alles auf Anfang

Außer Spesen nichts gewesen: Verleger und Öffentlich-Rechtliche einigen sich im App-Streit – nicht. Es bleibt unklar, wieviel öffentlich-rechtlichen Text es online geben darf.
Bild: Sollten die deutschen Zeitungen eingehen, wird es kaum an dieser App liegen. Man tut trotzdem so, als ob.

BERLIN taz | Am Ende war es höchstens noch die Frage, wer den Stecker zieht. Zur Tat schritt der Verlegerpräsident höchstselbst: Helmut Heinen, Chef des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), bedauerte am Montagnachmittag per Pressemitteilung, dass ARD wie ZDF von einer „seit Februar unterschriftsreif ausverhandelten ’Gemeinsamen Erklärung‘“ mit den Verlegern über gegenseitige Beschränkungen im Internet nichts mehr wissen wollten.

„Wir sind enttäuscht“, sagte Heinen, weil es doch schließlich gleich „mehrere konstruktive Gesprächsrunden mit Intendanten größerer ARD-Anstalten und dem ZDF“ gegeben habe. Die Sender wollten offenbar zunächst auch Zugeständnisse machen – Streitpunkt ist vor allem, wie viel öffentlich-rechtlichen Text es online geben soll.

Die ARD, deren Vorsitzende, WDR-Intendantin Monika Piel, Motor einer möglichen Verständigung war, betont nun umgehend, man sei bereit, weiter zu verhandeln. Schließlich seien nur noch in einem klitzekleinen Pünktchen Änderungen am Papier nötig. Doch dazu wird es wohl kaum kommen: Schließlich sind nicht nur beim NDR Intendant (vorsichtig pro) und Justitiar (klar contra) herzlich unterschiedlicher Meinung, was das Papier angeht. Andere ARD-IntendantInnen hielten das Ganze stets für wenig sinnvoll, sich aber vornehm zurück. Und das angeblich so zugängliche ZDF hatte schon Ende März kalt lächelnd gebilligt, dass sich sein Fernsehrat des Themas bemächtigt, womit es eine Einigung auf die lange Bank schob – und damit den Anfang vom Ende einläutete.

Die Verleger werden nun ihre schon 2011 angeschobene Klage gegen die Tagesschau-App fortsetzen, nächster Prozesstermin ist Mitte Juni. Das Gericht hatte allerdings schon durchblicken lassen, dass es eine Fortsetzung des altbekannten „Wer darf online was“-Hickhacks auf juristischem Wege für Quatsch hält (natürlich netter formuliert). Damit wäre alles auf Anfang. Man könnte das Thema also einfach – lassen. Denn ob der Verlagsjournalismus im Netz überlebt, hängt weniger von ARD und ZDF als von Spiegel Online ab. Und „Spon“ hat gar nicht mitverhandelt.

1 May 2012

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Grimberg

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Bundesgerichtshof
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