taz.de -- Verbot von Petas Holocaustvergleich: Masttiere sind keine KZ-Häftlinge

Der Europäischen Gerichtshofs bestätigt das Verbot der Peta Kampagne. Der Holocaustvergleich verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht heute lebender Juden.
Bild: Plakatteil der 2004 beworbenen Peta Kampagne.

STRASSBURG afp/dpa | Das deutsche Verbot einer Werbekampagne der Tierschutzorganisation Peta unter dem Motto „Der Holocaust auf Ihrem Teller“, die das Leiden von Masttieren mit dem von KZ-Häftlingen verglich, war rechtens. Dies stellte am Donnerstag eine Kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs in Straßburg fest. Die deutsche Justiz habe mit diesem Verbot die Persönlichkeitsrechte der in Deutschland lebenden Juden schützen wollen.

Angesichts des „spezifischen Kontextes der deutschen“ sei das Verbot der Kampagne und die damit verbundene Einschränkung des Grundrechts auf Meinungsäußerung der Organisation Peta gerechtfertigt gewesen, heißt es in dem Urteil. Gegen die Entscheidung kann Peta binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die Große Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun.

Peta wollte mit sieben Plakaten gegen das Leiden von Masttieren protestieren. Eines der Poster stellte ein Foto aufeinandergetürmter Leichen von Häftlingen in Konzentrationslagern mit einer Aufnahme geschlachteter Schweine gegenüber. Ein anderes Plakat zeigte unter der Überschrift „Für Tiere sind alle Menschen Nazis“ Häftlinge in einer Reihe von Hochbetten sowie zusammengeferchte Hühner in Lebebatterien.

Verletzte Menschenwürde

Gegen diese in den USA konzipierte Kampagne hatten der damalige Präsident des Zentralrats der Juden, Paul Spiegel, und seine beiden Stellvertreter geklagt. Die Kläger, die als Kinder selbst den Holocaust überlebt hatten, sahen ihre Menschenwürde und die ihrer in Konzentrationslagern verstorbenen Angehörigen verletzt. Ein Gericht in Berlin gab ihnen Recht und verbot die Kampagne im April 2004.

Im März 2009 bestätigte das Bundesverfassungsgericht das Verbot. Der unzulässige Vergleich zwischen „menschlichem, würdenbegabtem Leben“ und den Belangen des Tierschutzes führe zu einer „Bagatellisierung und Banalisierung des Schicksals der Holocaustopfer“, stellten die Karlsruher Richter fest. Außerdem verstoße die Kampagne gegen die Persönlichkeitsrechte heute lebender Juden. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden.

8 Nov 2012

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