taz.de -- Gleichstellungsdebatte in der Union: Entscheidung gefordert
Bundeskanzlerin Angela Merkel will im Streit über die Homo-Ehe angeblich das Bundesverfassungsurteil abwarten. Die Bundesjustizministerin nicht.
BERLIN afp | Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat offenbar genug vom unionsinternen Streit und dringt in der Frage der Gleichstellung homosexueller Paare auf eine rasche Entscheidung. „Wir brauchen Tempo bei der vollen Gleichstellung der Eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe - vom Steuerrecht bis zur Adoption“, sagte die Ministerin der Bild-Zeitung. „Die Politik muss den Anspruch haben zu gestalten und darf sich nicht vom Bundesverfassungsgericht treiben lassen“, sagte sie mit Blick auf die Union.
In der Union wird derzeit um den Kurs bei der Gleichstellung homosexueller Paare gestritten. Während Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) seine Partei zu einer Angleichung der Rechte gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe aufruft, wendet sich Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) gegen eine „totale Gleichstellung“. Auch die CSU ist dagegen.
Nach Informationen des Nachrichtenmagazins Spiegel will Bundeskanzlerin Angela Merkel erst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage abwarten. Das Gericht hatte kürzlich die Rechte homosexueller Paare zur Adoption von Kindern ausgeweitet.
Eine Entscheidung des höchsten Gerichts zu der geforderten Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Einkommensteuer steht noch aus. Das Urteil soll noch vor der Sommerpause fallen.
CDU-Präsidiumssitzung zur Klärung nutzen
Die Rheinische Post berichtet hingegen in ihrer Montagsausgabe, Merkel wolle in der CDU-Präsidiumssitzung am Montag die Debatte um die Gleichstellung beenden. Merkel werde eine Bekräftigung des Parteitagsbeschlusses vom vergangenen Dezember empfehlen, berichtete die Zeitung unter Berufung auf höchste Parteikreise.
Danach würde nur die vom Verfassungsgericht verlangte „Sukzessiv-Adoption“ für Männer und Frauen umgesetzt, deren gleichgeschlechtlicher Partner bereits ein Kind adoptiert hat. Eine steuerliche Vergünstigung durch eine Übertragung des Vorteiles des Ehegattensplittings auf Lebenspartnerschaften werde von einer weiteren Verfassungsgerichtsentscheidung abhängig gemacht, ein vollständiges Adoptionsrecht nicht weiter verfolgt.
4 Mar 2013
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