taz.de -- Kommentar VW-Gesetz: Niedersachsen kann jubeln

Der Europäische Gerichtshof weist die Klage der EU-Kommission gegen das VW-Gesetz zurück. Aufatmen in Wolfsburg. Ist die Freude berechtigt?
Bild: Enger Kontakt zum Konzern: VW-Gürtelschnalle.

Volkswagen ist Niedersachsen, und Niedersachsen ist Volkswagen. In keiner anderen Region hat der erfolgreiche Weltkonzern so viele Standorte wie dort: Wolfsburg, Hannover, Braunschweig, Emden, Salzgitter, Osnabrück. Zehntausende Menschen arbeiten direkt bei VW, hinzu kommen Tausende bei Zulieferern.

Kein Wunder, dass das Land Niedersachsen ein gehöriges Wörtchen bei strategischen Entscheidungen mitreden und feindliche Übernahmen verhindern will. Nach einem Beschluss des Europäischen Gerichtshofes darf es das auch künftig tun. Gut so.

Das Gericht hat damit einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen Deutschland und der Europäischen Union entschieden. Der EU-Kommission, ganz neoliberale Vorkämpferin, war das VW-Gesetz ein Dorn im Auge, das dem Land Niedersachsen eine Sperrminorität bei wichtigen Fragen einräumt, obwohl es weniger als die dafür normalerweise notwendigen Anteile von 25,1 Prozent an dem Konzern hält. Verständlich also, wenn mancher die Lex VW anstößig findet – schließlich genießen Beschäftigte anderer Konzerne diese Art Sonderschutz nicht.

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In der Sache aber ist dieser Schutz richtig – und daher ist das EuGH-Urteil ein ermutigendes Signal: Wer für Umsatz und Gewinn sorgt, soll nicht in ständiger Angst um den Standort seines Arbeitsplatzes leben, wie es etwa Opel-Beschäftigte erleiden. Selbstverständlich ist staatlicher Einfluss begrenzt, wenn keine marktfähigen Fahrzeuge produziert werden.

Auch VW hatte jüngst tiefe Einschnitte verkraften müssen, ist nun aber – auch dank seiner lukrativen Marken Porsche, Audi, Skoda – ein wachsender Weltkonzern. Der übrigens nicht nur Luxusautos, sondern auch öko kann: Der Kleinwagen VW Eco Up Erdgas landete in diesem Jahr auf Platz eins der Umweltliste des ökologischen Verkehrsclubs Deutschland.

22 Oct 2013

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Richard Rother

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