taz.de -- VW-Gesetz
Die Hannoversche Ausstellung über den VW-“Bulli“-Bus, einst Hippie-Ikone, wirkt streckenweise, als habe sie die PR-Abteilung von VW gemacht
Der Europäische Gerichtshof weist die Klage der EU-Kommission gegen das VW-Gesetz zurück. Aufatmen in Wolfsburg. Ist die Freude berechtigt?
Der Europäische Gerichtshof hat eine erneute Klage der EU-Kommission gegen das VW-Gesetz abgewiesen. Niedersachsen als Aktionär behält sein Vetorecht.
Die Klage der EU-Kommission gegen das VW-Gesetz wird vom EuGH wohl abgelehnt. Und nicht der „einseitigen Ideologie des freien Kapitalmarktes geopfert“.