taz.de -- Prozesse gegen türkische Aktivisten: Erdogans Rache

Nach den Gezi-Protesten in der Türkei werden Ärzte verfolgt, die Demonstranten versorgt haben. Polizisten, die töteten, können mit Milde rechnen.
Bild: Staatsfeinde im Schlafsack: Gezipark, 13. Juni 2013

ISTANBUL taz | Der Prozess gegen die Taksim-Bürgerinitiativen ist nicht der einzige Angriff des Erdogan-Regimes auf die Gezi-Bewegung. Insgesamt 5.500 Demonstranten stehen vor Gericht, gegen Tausende weitere laufen noch Ermittlungsverfahren.

Dem gegenüber stehen bislang lediglich zwei Prozesse gegen Polizisten, die für den Tod von zwei der insgesamt acht getöteten Demonstranten verantwortlich sein sollen. In Ankara ist ein Polizist angeklagt, der am 12. Juni 2013 den 27-jährigen Ethem Sarisüslük mit einem Schuss in den Kopf tötete. Obwohl auf Videobildern klar zu erkennen ist, dass der Polizist unbedrängt auf Sarisüslük schießt, spricht die Anklage nur von der „Anwendung unverhältnismäßiger Mittel“ – Höchststrafe: fünf Jahre.

Im zweiten Prozess wird der Tod von Ali Ismail Korkmaz verhandelt, eines 19-jährigen Studenten, der am 9. Juli bei einer Demonstration in Eskisehir von Polizisten und AKP-Anhängern totgeprügelt wurde. Die AKP hat den Prozess von Eskisehir ins tausend Kilometer weit entfernte Kayseri verlegen lassen – eine konservative AKP-Hochburg, wo die Totschläger mit Milde rechnen können.

Ganz anders auf Seiten der Demonstranten. Die meisten werden angeklagt wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, der Teilnahme an verbotenen Demonstrationen oder dem Aufruf dazu. Für Letzteres reicht schon ein Tweet, in dem Freunde auf eine bevorstehende Demonstration aufmerksam gemacht werden. Selbst wenn jemandem keine Gewaltausübung vorgeworfen wird, kann er schnell für zehn Jahre oder länger ins Gefängnis müssen.

Bis zu 30 Jahre Haft

Berichten von Amnesty International und den beiden größten Menschenrechtsorganisationen der Türkei „Insan Hakleri Dernegi“ (IHD) und „Insan Haklari Vakfi“ (TIHV) zufolge werden 14 Gezi-Anhänger sogar auf der Grundlage von Antiterrorgesetzen angeklagt werden. Das kann Strafen von bis zu 30 Jahren Gefängnis nach sich ziehen. Dazu brauchen sie noch nicht mal einen Stein geworfen zu haben, es reicht, wenn zu der Demonstration, auf der sie festgenommen wurden, neben vielen anderen auch eine verbotene linke Organisation wie etwa die DHKP-C aufgerufen hatte. Nähere Verbindungen mit dem Linksterrorismus sind nicht notwendig. Mindestens wegen Terrorpropaganda kann ein ahnungsloser Demonstrant dann angeklagt werden.

Angeklagt sind auch die Mediziner Sercan Yüksel und Yasemin Dokurdan. Sie hatten Opfern von Polizeigewalt Erste Hilfe geleistet, nun wird ihnen zur Last gelegt, eine Gebetsstätte entweiht zu haben, als sie Verwundete versorgten, die sich in die Dolmabahce-Moschee geflüchtet hatten. Andere Ärzte, die im Gezipark eine Erste-Hilfe-Station aufgebaut hatten, wurden mit Disziplinarverfahren belegt und verloren teilweise ihre Stellen in staatlichen Krankenhäusern. Im Januar dieses Jahres hatte das Parlament Strafen für „nicht lizensierten medizinischen Service“ von bis zu drei 3 Jahren beschlossen.

13 Jun 2014

AUTOREN

Jürgen Gottschlich

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