taz.de -- Anklage gegen Oscar Pistorius: Voll schuldfähig
Es kommt Bewegung in den Pistorius-Prozess. Laut Gutachten leidet der Sportler nicht an einer psychischen Erkrankung. Nun droht eine lebenslängliche Haftstrafe.
PRETORIA dpa | Der wegen Mordes angeklagte Paralympics-Star Oscar Pistorius ist laut Gutachtern voll schuldfähig. Der 27-Jährige leide nicht an einer geistigen Erkrankung oder Störung, „die ihn strafrechtlich nicht verantwortlich für die Handlung machen würde, der er beschuldigt wird“, heißt es in den Auszügen des psychiatrischen Gutachten. Der Staatsanwalt Gerrie Nel hat sie am Montag im Gericht im südafrikanischen Pretoria verlesenen.
Pistorius hatte demnach bei seiner Tat nicht unter einer geistigen Störung gelitten, die seine Schuldfähigkeit beeinträchtigten. Der Angeklagte habe zwischen richtigen und falschen Handlungen unterscheiden können. Verteidiger Barry Roux akzeptierte grundsätzlich die Gutachten, betonte aber, er wolle vor einer endgültigen Stellungnahme die Papiere näher prüfen.
Der südafrikanische Profisportler hatte in der Nacht zum 14. Februar 2013 seine Freundin Reeva Steenkamp durch eine verschlossene Tür erschossen. Der 27-Jährige beteuert, dass er hinter der Tür einen Einbrecher vermutet habe und in Panik geraten sei
Das Gericht hatte im Mai auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine psychiatrische Untersuchung des Angeklagten angeordnet, um seine Schuld- und Verhandlungsfähigkeit prüfen zu lassen. Zuvor hatte die Psychiaterin Merryl Vorster als Zeugin dem Angeklagten eine "Angststörung" bescheinigt.
Ihm droht eine lebenslängliche Strafe
Pistorius wurde bis zum 20. Juni im Weskoppies Psychiatric Hospital in Pretoria von drei Psychiatern und einem klinischen Psychologen untersucht. Der Profisportler und sein Verteidiger haben bisher nicht versucht, auf Unzurechnungsfähigkeit zu plädieren. Die psychiatrische Untersuchung geht auf den Staatsanwalt zurück: Er möchte, dass der Angeklagte bei einem Schuldspruch mit aller Härte des Gesetzes verurteilt wird - ihm droht eine lebenslängliche Strafe.
Der spektakuläre Indizienprozess wurde am Montag, dem 34. Verhandlungstag, nach sechs Wochen Unterbrechung mit der Vernehmung des Arztes Gerald Versfeld fortgesetzt. Der Zeuge der Verteidigung hatte Pistorius im Alter von elf Monaten wegen einer angeborenen Fehlbildung die Füße und Wadenbeine amputiert.
Versfeld schilderte die Folgen der schmerzhaften Behinderung des Angeklagten im Alltag, insbesondere wenn er ohne Prothesen stehe und gehen müsse. In dieser unangenehmen Lage war Pistorius nach seinen eigenen Angaben, als er in der Tatnacht in panischer Angst durch die verschlossene Tür auf Steenkamp geschossen habe. Die Verteidigung wollte mit der Aussage des Arztes untermauern, wie sehr die Behinderung des Angeklagten seine Angst vor einem möglichen Einbrecher befördert habe.
Nach Erfolgen bei den Paralympics war Pistorius als erster beinamputierter Sportler der Olympia-Geschichte im Jahr 2012 bei den Olympischen Spielen in London gestartet.
30 Jun 2014
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