taz.de -- Prozess gegen Oscar Pistorius: Geisteszustand soll überprüft werden

Der Staatsanwalt kritisiert, dass die Anwälte des Sportlers dessen psychische Verfassung in den Vordergrund stellen wollen. Ein Gutachten würde den Prozess weiter verzögern.
Bild: Soll sehr schnell Angstzustände bekommen: Pistorius im Gerichtssaal.

PRETORIA ap | Der wegen Mordes angeklagte Sprintstar Oscar Pistorius muss sich vor einem Urteil möglicherweise einer ausführlichen psychiatrischen Untersuchung unterziehen. Staatsanwalt Gerrie Nel forderte am Dienstag vor Gericht ein Gutachten über den Geisteszustand des beidseitigen beinamputierten Läufers. Am Tag zuvor hatte eine Zeugin der Verteidigung ausgesagt, dass Pistorius unter Angstzuständen leide, die möglicherweise bei seinen tödlichen Schüssen auf seine Freundin Reeva Steenkaamp eine Rolle spielten.

Richterin Thokozile Masipa vertagte das Verfahren und kündigte eine Entscheidung zum Antrag Nels für Mittwochmorgen an. Ein Gutachten in einer staatlichen Einrichtung würde den Prozess, der am 3. März begonnen hatte, noch weiter verzögern. Pistorius' Verteidiger Barry Roux sagte, sein Mandant sollte nicht für 30 Tage in psychiatrische Behandlung kommen. Er wolle stattdessen einen weiteren Zeugen aufrufen.

Die am Montag von Roux in den Zeugenstand gerufene Sachverständige, Dr. Merryll Vorster, die Pistorius' Angstzustände attestierte, hatte den Angeklagten erst wenige Tage vor ihrer Aussage getroffen. Ankläger Nel sah in ihrem Erscheinen einen weiteren Versuch der Verteidigung, die psychische Verfassung von Pistorius in den Vordergrund zu stellen. Dessen Anwälte wollen demnach Angstzustände resultierend aus seiner Behinderung als mildernde Umstände geltend machen.

Die Anklage wirft Pistorius vor, seine Freundin am 14. Februar 2013 nach einem Streit vorsätzlich durch eine verschlossene Toilettentür in seinem Haus in Pretoria erschossen zu haben. Pistorius beteuert dagegen, er habe Steenkamp aus Versehen getötet, weil er hinter der Tür einen Einbrecher vermutet habe.

13 May 2014

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