taz.de -- Kommentar Elbvertiefung: Stoppt den Elbe-Wahnsinn!
Das Bundesverwaltungsgericht verschiebt die Entscheidung über die Elbvertiefung. Zeit für die Nord-Bundesländer, ein nationales Hafenkonzept zu entwerfen.
Viele Fische ersticken schon jetzt im Sommer, der Lebensraum von Pflanzen wie dem Schierlings-Wasserfenchel ist schon jetzt stark eingeschränkt. Und: Die Elbe würde durch die umkämpfte neunte Vertiefung eine noch teurere instandzuhaltende Wasserautobahn.
Es gibt längst viel zu viele Gründe gegen das erneute Ausbaggern des geschundenen Flusses. Die Umweltverbände BUND und Nabu argumentieren bei ihrem Kampf gegen die Elbvertiefung vor allem mit Verstößen gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie. Und sehen in der Entscheidung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts vom Donnerstag, die Meinung des Europäischen Gerichtshofes einzuholen, einen wichtigen Etappensieg.
Das klingt plausibel. Bei allem Streit um die Ökologie bleibt die Elbvertiefung aber auch ökonomisch eine Wahnsinnsveranstaltung des Stadtstaats Hamburg, für die zu zwei Drittel der Bund blechen muss. Schon während sich ihre Vertiefungsträume juristisch in Luft auflösen, sollten Politik und Unternehmer schleunigst anfangen, in eine gesamtdeutsche, noch besser gesamteuropäische Hafenplanung einzusteigen.
Keiner der ganz großen Containerpötte – und um die geht es bei der Elbvertiefung - benötigt nämlich eigentlich eine tideunabhängige Zufahrt 130 Kilometer durch die Elbe nach Hamburg, um seine Ladung in Deutschland löschen zu können.
Im milliardenteuren Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven wären derzeit jede Menge Kapazitäten frei: In den neuen Terminals am Jadebusen wird kurzgerabeitet, in Sichtweite ziehen die Riesenschiffe auf ihrem Weg in die Häfen von Bremerhaven und Hamburg am Jadeweserport vorbei. Mit einer Fortführung des Prozesses am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird nicht vor Frühjahr 2015 gerechnet. Zeit genug für die Hamburger, sich mit den Bundesländern Niedersachsen und Bremen endlich auf ein nationales Hafenkonzept zu einigen.
2 Oct 2014
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