taz.de -- Arbeitsmigranten in Katar: Schutz für WM-Arbeiter gefordert

Menschenrechtler klagen über menschenverachtende Arbeitsbedingungen. Die angekündigten Reformen sind immer noch nicht umgesetzt.
Bild: Arbeiter in Doha, Katar, warten auf ihren Rücktransport in die Unterkünfte

BERLIN taz | Selbst der Emir des Golfstaates Katar gibt sich erschüttert über die Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft im Jahr 2022. In einem Interview sagte Tamim bin Hamad al-Thani kürzlich, er sei angesichts der Lage der Migranten „persönlich verletzt“.

Katar hat ein durchschnittliches jährliches Pro-Kopf-Einkommen von 96.903 Dollar und damit das höchste der Welt. Das Land steht unter massivem Druck internationaler Organisationen, seit der britische Guardian 2013 einen detaillierten Bericht über die unmenschlichen Arbeitsbedingungen der Migranten veröffentlichte.

Gewerkschaftsorganisationen gehen davon aus, dass seit 2010 etwa 1.200 Arbeiter auf Baustellen gestorben sind. Durch die große Hitze und lange Arbeitszeiten brechen immer wieder Bauarbeiter zusammen; viele von ihnen sterben an Herzstillstand.

Doch trotz der Betroffenheit des Emirs ist wenig geschehen, seit die Regierung im Mai dieses Jahres begrenzte Reformen ankündigte. Daher zog Amnesty International (AI) jetzt in einem Bericht mit dem Titel „Katar: Maßnahmen gegen Ausbeutung von Arbeitsmigranten erbärmlich“ Bilanz.

Die Autoren kritisieren unter anderem ausstehende Löhne, gefährliche Arbeitsbedingungen und heruntergekommene Unterkünfte. Der Gang zum Gericht ist den Migranten ebenso verwehrt wie das Recht, sich zu organisieren.

Vor allem fordert AI die Abschaffung des Sponsorengesetzes. Dieses verpflichtet ausländische Arbeiter unter anderem dazu, die Genehmigung ihres Arbeitgebers einzuholen, wenn sie diesen wechseln oder das Land verlassen wollen. Das kann dazu führen, dass ausgebeutete Arbeiter in Katar festsitzen und nicht ausreisen können, Außerdem fördert es die Zwangsarbeit.

Unveränderte Ausreiseregelungen

Im Mai kündigte die Regierung im Rahmes des Reformprogramms eine Änderung der Ausreiseregeln an. Demnach sollten Arbeiter nach spätestens 72 Stunden eine Ausreisegenehmigung des Innenministeriums bekommen. Dagegen hätten die Arbeitgeber offenbar Einspruch einlegen können – aber bislang ist laut AI weder ein entsprechendes Gesetz verabschiedet noch die Praxis verändert worden.

Die Strafe für die Konfiszierung der Pässe durch den Arbeitgeber sollte von 10.000 Rial auf 50.000 (11.000 Euro) erhöht werden. Geschehen ist nichts. Auch das Sponsorensystem wurde nicht abgeschafft.

„Die Reformvorschläge sind enttäuschend und verfehlen den Kern des Problems“, sagt Regina Spöttl von AI. „Aber selbst diese minimalen Reformen sind bis heute nicht umgesetzt.“

12 Nov 2014

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Beate Seel

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