taz.de -- Kinderporno-Prozess gegen Edathy: Geständnis, Geldauflage und Schluss
Verfahren eingestellt: Sebastian Edathy hat die Vorwürfe gegen ihn umfassend gestanden und bereut. Gegen eine Zahlung von 5.000 Euro wurde das Verfahren eingestellt.
VERDEN afp | Das Landgericht Verden hat den Prozess gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD)wegen Besitzes von Kinderpornografie gegen Zahlung einer Geldauflage von 5.000 Euro eingestellt. Das teilte der Vorsitzende Richter Jürgen Seifert am Montag mit. Zuvor hatte Edathy in einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung die Vorwürfe eingeräumt.
Der 45-Jährige ließ zu Beginn des zweiten Verhandlungstages seinen Verteidiger eine entsprechende Erklärung abgeben. Die Staatsanwaltschaft hatte ein eindeutiges Schuldeingeständnis Edathys zur Bedingung für einen solchen Schritt gemacht.
„Die Vorwürfe treffen zu“, erklärte Verteidiger Christian Noll im Namen Edathys. „Ich habe inzwischen eingesehen, dass ich einen Fehler gemacht habe“, hieß es in der Erklärung weiter. Er bereue, was er getan habe. Edathy bestätigte auf Nachfrage des Gerichts, dass es es sich um eine mit ihm abgestimmte Äußerung handelte. Darüber hinaus äußerte er sich nicht.
Edathy ist angeklagt, bei mehreren Gelegenheiten kinderpornografische Bilder und Videos aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Außerdem soll er laut Staatsanwaltschaft eine einschlägige CD und einen Bildband mit jugendpornografischen Abbildungen besessen haben.
Der Politiker war im Zuge der Ermittlungen gegen einen kanadischen Kinderporno-Händlerring in das Visier der Ermittler geraten. Er trat vor etwas mehr als einem Jahr zurück, kurz bevor es bei ihm Hausdurchsuchungen gab und sein Fall öffentlich wurde. Die Affäre sorgte auch deshalb für Aufsehen, weil der Verdacht besteht, dass Edathy vorab durch Partei- oder Behördenkreise über die Ermittlungen informiert worden sein könnte. Ein Bundestagsuntersuchungsausschuss befasst sich mit dem Thema.
2 Mar 2015
TAGS
ARTIKEL ZUM THEMA
Eine Schiedskommission der SPD hat beschlossen: Sebastian Edathy muss die Partei nicht verlassen. Eine Pause muss er dennoch einlegen.
Nach der Meinung von Gabriel hat Edathy zu wenig Reue im Kinderporno-Prozess gezeigt. Er drängt ihn zum Parteiaustritt. Die Union findet das „hilflos“.
Das Verfahren gegen Edathy wurde eingestellt, er soll 5.000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Der Verband will das Geld nicht. Die Entscheidung sei ein „fatales Signal“.
War das ein Geständnis oder nicht? Naheliegender ist, dass Edathy auf einen Freispruch verzichtet hat, weil die Bilder doch recht eindeutig strafbar waren.
„Die Vorwürfe treffen zu.“ Vier Worte beenden das Verfahren gegen Sebastian Edathy. Als Geständnis will dieser das aber nicht verstehen.
Das Verfahren gegen Sebastian Edathy könnten schon am Montag enden. Voraussetzung dafür sei ein „glaubhaftes“ Geständnis des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten.
Der SPD-Abgeordnete Michael Hartmann ist wegen der Edathy-Affäre unter Druck. Er bestreitet alle Vorwürfe. Seine Fraktion zahlt ihm den Rechtsbeistand.
Matthias Jahn, Professor für Strafrecht aus Frankfurt, kritisiert das Vorgehen im Fall Edathy. Eine Einstellung mit Geständnisforderung sei unzulässig.
Seine Verteidigung fordert die sofortige Einstellung – die Staatsanwaltschaft führe kein faires Verfahren. Ihr Mandant habe nie eine Chance gehabt.
Das Gericht gibt Edathy Zeit, um mit seinem Anwalt zu beraten. Für die Staatsanwaltschaft ist ein Geständnis Voraussetzung für eine Einstellung des Verfahrens.
Warum hält die SPD-Fraktion an Michael Hartmann fest? Weil er womöglich auch die Fraktionsspitze belasten könnte? Der Verdacht erhärtet sich.