taz.de -- Kinderporno-Prozess gegen Edathy: Geständnis, Geldauflage und Schluss

Verfahren eingestellt: Sebastian Edathy hat die Vorwürfe gegen ihn umfassend gestanden und bereut. Gegen eine Zahlung von 5.000 Euro wurde das Verfahren eingestellt.
Bild: Rein und raus: Sebastian Edathy am Montag im Landgericht Verden

VERDEN afp | Das Landgericht Verden hat den Prozess gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD)wegen Besitzes von Kinderpornografie gegen Zahlung einer Geldauflage von 5.000 Euro eingestellt. Das teilte der Vorsitzende Richter Jürgen Seifert am Montag mit. Zuvor hatte Edathy in einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung die Vorwürfe eingeräumt.

Der 45-Jährige ließ zu Beginn des zweiten Verhandlungstages seinen Verteidiger eine entsprechende Erklärung abgeben. Die Staatsanwaltschaft hatte ein eindeutiges Schuldeingeständnis Edathys zur Bedingung für einen solchen Schritt gemacht.

„Die Vorwürfe treffen zu“, erklärte Verteidiger Christian Noll im Namen Edathys. „Ich habe inzwischen eingesehen, dass ich einen Fehler gemacht habe“, hieß es in der Erklärung weiter. Er bereue, was er getan habe. Edathy bestätigte auf Nachfrage des Gerichts, dass es es sich um eine mit ihm abgestimmte Äußerung handelte. Darüber hinaus äußerte er sich nicht.

Edathy ist angeklagt, bei mehreren Gelegenheiten kinderpornografische Bilder und Videos aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Außerdem soll er laut Staatsanwaltschaft eine einschlägige CD und einen Bildband mit jugendpornografischen Abbildungen besessen haben.

Der Politiker war im Zuge der Ermittlungen gegen einen kanadischen Kinderporno-Händlerring in das Visier der Ermittler geraten. Er trat vor etwas mehr als einem Jahr zurück, kurz bevor es bei ihm Hausdurchsuchungen gab und sein Fall öffentlich wurde. Die Affäre sorgte auch deshalb für Aufsehen, weil der Verdacht besteht, dass Edathy vorab durch Partei- oder Behördenkreise über die Ermittlungen informiert worden sein könnte. Ein Bundestagsuntersuchungsausschuss befasst sich mit dem Thema.

2 Mar 2015

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