taz.de -- Abmahnungen wegen Pornogucken: „Heiße Geschichten“ auf Redtube

Hunderten Nutzer der Porno-Seite „Redtube“ bekommen derzeit Abmahnungen. Vieles deutet darauf hin, dass sie nicht gegen das Gesetz verstießen.
Bild: Legal oder illegal? Jedenfalls Porno.

BERLIN taz | Hunderte Internetnutzer sind in den vergangenen Tagen abgemahnt worden: Weil sie Pornos auf der Videoseite Redtube geschaut haben. Das berichten eine Reihe von Fachanwälten, die sich mit Abmahnungen im Netz beschäftigen. Dabei geht es um Videos mit Titel wie „Miriam's Adventures“, „Hot Stories“ oder „Amanda's Secret“, auf die eine Schweizer Firma mit dem Namen The Archive AG Anspruch erhebt.

Den Berichten zufolge fordern die Abmahner nur 15,50 Euro Schadenersatz, insgesamt mit Anwaltskosten allerdings 250 Euro. Einige Empfänger hätten auch mehrere Abmahnungen bekommen, sodass die Kosten für sie höher seien. Außerdem sollen die Abgemahnten eine Unterlassungserklärung abgeben. Allein [1][die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke berichtet], von 600 Abgemahnten angerufen worden zu sein. Ihre Website zum Fall sei am Wochenende mehr als 20.000 Mal aufgerufen worden.

Neu ist daran, dass es hier um Streaming-Videos geht und nicht um die Filesharing-Anwendung BitTorrent, bei der Nutzer eine Datei herunterladen, gleichzeitig aber auch anderen anbieten. [2][Laut dem Rechtsanwalt Udo Vetter] beziehen sich die Abmahnungen auf das Urteil im Fall von Kino.to, bei dem das Gericht festgehalten hatte, dass auch Streaming eine Vervielfältigung darstelle – und wenn es unerlaubt stattfindet, eine Urheberrechtsverletzung ist.

„Die Abmahner vergleichen hier Äpfel mit Birnen“, kommentiert Vetter das Vorgehen, denn beim Urteil sei es um die Anbieter gegangen und nicht die Nutzer. Vetter und [3][andere] [4][Fachanwälte] gehen davon aus, dass es sich bei den Fällen um Privatkopien handelt, da die Nutzer das Video niemandem anbieten. Und die sind erlaubt, wenn sie nicht von einer „offensichtlich rechtswidrigen Kopie“ hergestellt wurden.

Aber dass diese Tatsache für einen Nutzer von Redtube offensichtlich gewesen sein soll, scheint sehr unwahrscheinlich. Redtube gehört wie auch Youporn und Pornhub zum Konzern Manwin. Der Konzern, der auch selbst Pornos herstellt, hat [5][das Zusammenspiel von kostenlosen Kurzversionen und bezahlten Langversionen] optimiert. Auch andere Pornoproduzenten laden Kurzversionen ihrer Filme auf die Manwin-Seiten hoch, umgeben von Bannerwerbung für ihre Websites, wo das vollständige Video gegen Geld erhältlich ist.

8 Dec 2013

LINKS

[1] http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/abmahnkanzleien/abmahnung-u-c-rechtsanwaelte/uc-mahnt-fuer-archive-ag-das-anschauen-von-redtube-filmen-ab-erste-streaming-abmahnungen-deutschland-49008/
[2] http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/06/streaming-abmahnung-mit-vielen-fragezeichen/
[3] http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/erste-streaming-abmahnung-fuer-nutzer-erste-abmahnung-wegen-streaming-eines-filmwerkes-auf-streamingportal-n-u-c-rechtsanwaelte-mahnen-fuer-die-firma-archive-ag-ein-werk-von-der-internetplattform-redt
[4] http://www.internet-law.de/2013/12/was-ist-dran-an-den-streaming-abmahnungen.html
[5] http://nymag.com/news/features/70985/index5.html

AUTOREN

Lalon Sander

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