taz.de -- NIedersachsens AfD bleibt rechtsextrem: Verfassungsschutz darf weiter spitzeln
Auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg weist den Eilantrag der Partei gegen die Einstufung als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ ab.
Bild: Ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis: für AfD-Landesvize Stephan Bothe nur Einzelmeinungen
Niedersachsens Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD weiterhin als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ führen. Einen Eilantrag der rechtsextremen Partei dagegen hatte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht am Donnerstag in zweiter Instanz abgewiesen. Zuvor war die AfD bereits [1][mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Hannover gescheitert].
Beendet ist der Rechtsstreit damit allerdings noch nicht. Vor dem Verwaltungsgericht Hannover dauert das Hauptsacheverfahren in der AfD-Klage an. Das Oberverwaltungsgericht hat nun aber erneut bestätigt, dass der Verfassungsschutz den niedersächsischen Landesverband derweil [2][weiterhin auch mit geheimdienstlichen Mitteln beobachten darf].
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte auf den Eilantrag der AfD zunächst [3][mit einer Verfahrenserklärung reagiert], in der es auf den Einsatz geheimdienstlicher Mittel zunächst verzichtet hatte. Es [4][sagte darin zu], die AfD bis zur Eilentscheidung lediglich wie ein „Verdachtsobjekt“ für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu behandeln – wie schon seit 2022 –und keine „eingriffsintensiven“ nachrichtendienstlichen Mittel einzusetzen.
Diese Zusage war allerdings schon mit der erstinstanzlichen Abweisung des AfD-Eilantrags durch das Verwaltungsgericht Hannover Anfang Juni ausgelaufen. Der Verfassungsschutz könnte seitdem etwa V-Leute in dem Landesverband anwerben.
„Ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“
Das Oberverwaltungsgericht hat dies nun bestätigt. Die Richter teilten die Auffassung des Verwaltungsgerichts, „dass Tatsachen vorlägen, die eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebung belegten“, wie es in der Pressemitteilung des Gerichts heißt.
In seinem Einstufungsgutachten habe das dem Landesamt übergeordnete Landesinnenministerium mit hinreichender Gewissheit festgestellt, dass die Landes-AfD „bestrebt sei, den Schutz der Menschenwürde außer Geltung zu setzen und ein völkisch-abstammungsmäßiges bzw. ethnisches oder ethnisch-kulturelles Volksverständnis verfolge“, heißt es dort zur Begründung. Die AfD missachte das egalitäre Verständnis der Staatsangehörigkeit.
Auch dass das Volksverständnis des Landesverbands „mit Rassismus gepaart“ sei, sieht das Gericht als belegt an. Deutsche mit Migrationshintergrund würden aufgrund ihrer Herkunft und damit „aufgrund eines grundgesetzlich unzulässigen Differenzierungsmerkmals“ systematisch herabgewürdigt, verächtlich gemacht und ausgegrenzt. Das gelte insbesondere für Muslime. Das Gericht schreibt von einer „massiven ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindlichen Agitation“ des Landesverbands, die die grundgesetzlich geschützte Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot missachte.
Die verfassungsfeindlichen Bestrebungen des AfD-Landesverbands Niedersachsen ergäben sich auch aus dessen Agitation gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Staatliche Institutionen, Amtsträger, andere Parteien und deren Politiker würden „pauschal in teilweise diffamierender und verunglimpfender Weise angegriffen“. Damit beabsichtige der Landesverband, die Funktionsfähigkeit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, ja des ganzen des parlamentarischen Systems infrage zu stellen.
Zugleich mache die AfD das Rechtsstaatsprinzip verächtlich, indem sie „die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats insbesondere im Hinblick auf die Rechtsbindung der Exekutive und die Unabhängigkeit der Justiz“ in Zweifel ziehe. Die Partei legt also nahe, dass die Regierung sich nicht an Gesetze halte beziehungsweise die Justiz beeinflusse.
Auch „verfassungsschutzrechtlich relevante Verbindungen zu rechtsextremistisch eingestuften parteiinternen Akteuren und zu anderen rechtsextremistischen Organisationen und Kräften“, etwa der Neuen Rechten, wertet das Gericht als Anzeichen dafür, dass auch Niedersachsens AfD selbst Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge.
Die vollständige, gut 180 Seiten lange Begründung seiner Klageabweisung will das Gericht in der kommenden Woche vorlegen.
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) lässt sich zum Beschluss des Gerichts mit den Worten zitieren: „Ich begrüße die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg. Der Landesverband der AfD in Niedersachsen ist gesichert rechtsextremistisch und verbleibt damit für den Verfassungsschutz im Status eines Beobachtungsobjekts von erheblicher Bedeutung.“
AfD-Landesvize Stephan Bothe hingegen teilte mit: „Wir bedauern diese Entscheidung ausdrücklich.“ Im Hauptsacheverfahren müsse nun eine „umfassende und kritische Auseinandersetzung“ mit den Grundlagen der Einstufung erfolgen. „Politische Positionen, zugespitzte Kritik und einzelne Äußerungen dürfen nicht durch weitreichende Interpretationen zu einem vermeintlich geschlossenen Gesamtbild zusammengefügt werden“, so Bothe.
30 Oct 2026
LINKS
[1] /Verfassungsschutz-darf-AfD-Niedersachsen-vorerst-hochstufen/!6183384
[2] /Verfassungsschutz-entscheidet-AfD-Niedersachsen-darf-jetzt-bespitzelt-werden/!6155455
[3] /Klage-der-AfD/!6086816
[4] https://www.verfassungsschutz.niedersachsen.de/startseite/aktuelles_service/aktuelle_meldungen/verfassungsschutz-gibt-im-rechtsstreit-verfahrenserklarung-ab-249378.html
AUTOREN
Jan Kahlcke
Schwerpunkt AfD
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