taz.de -- Nach Einstufung des Verfassungsschutzes: AfD Niedersachsen darf jetzt bespitzelt werden

Der niedersächsische Verfassungsschutz führt die AfD künftig als Beobachtungsobjekt. Für aktive Mitglieder könnte das unangenehme Konsequenzen haben.

Bild: Innenministerin Behrens und Verfassungsschützer Pejril verkünden es: AfD Niedersachsen als gesichert rechtsextrem eingestuft

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) bringt es auf die Formel „Entlarven, entwaffnen, entlassen“. Auf einer sehr kurzfristig anberaumten Pressekonferenz hat sie am Dienstag erklärt, warum die AfD in Niedersachsen vom Verfassungsschutz künftig nicht mehr bloß als „Verdachtsobjekt“, sondern als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ geführt wird.

Diese feine Abstufung, die das [1][niedersächsische Verfassungsschutzgesetz] an dieser Stelle vorsieht, kann zumindest für einige Mitglieder der AfD durchaus spürbare Konsequenzen haben. Denn zum einen darf der Verfassungsschutz künftig mehr beim Ausspionieren der Partei. Und zum anderen haben die so gewonnenen Erkenntnisse zumindest für Beamte und Waffennarren möglicherweise Folgen.

Seit 2022 war die AfD in Niedersachsen ein Verdachtsobjekt. Das heißt, dass der Verfassungsschutz Erkenntnisse darüber sammelte, ob die Partei nun als gesichert rechtsextrem einzustufen ist oder nicht. Dazu durfte allerdings nur auf öffentlich zugängliche Erkenntnisse zurückgegriffen werden – also auf das, was in Versammlungen geäußert oder auf den Social-Media-Kanälen der Partei verbreitet wurde.

Einmal wurde diese Einstufung schon für zwei Jahre verlängert, im Mai 2026 wäre damit Schluss gewesen. Dann muss der Verfassungsschutz die AfD entweder zum Beobachtungsobjekt hochstufen oder aber die Beobachtung einstellen und auch die dabei erhobenen Daten löschen.

Die Hochstufung jetzt entsteht also auch aus einem Zeitdruck heraus, den der Gesetzgeber an dieser Stelle selbst geschaffen hat. Im Ministerium geht man davon aus, dass die AfD sicher klagen wird, wie sie das auch in anderen Fällen getan hat.

Ein Radikalenerlass für Rechtsextreme

Bei einem Beobachtungsobjekt, zu dem die AfD nun werden soll, darf der Verfassungsschutz weitere nachrichtendienstliche Mittel einsetzen: V-Männer etwa und längerfristige Observationen. Vor allem aber können die gewonnenen Personendaten länger gespeichert und anders eingesetzt werden.

Darauf zielt das „Entlarven, entwaffnen, entlassen“ der Ministerin. Denn Niedersachsen schraubt gleichzeitig am Beamten- und Waffengesetz. Künftig soll bei Einstellungsverfahren abgefragt werden, ob Anwärter diese „extremistische Bestrebung“ aktiv unterstützt haben. In diesem Fall könnten, allerdings erst nach einer Einzelfallprüfung, Einstellungen oder Sicherheitsfreigaben verweigert werden.

Aktive Beamte sollen künftig ebenfalls leichter aus dem Dienst entfernt werden können – [2][um die Details wird aber politisch noch gerungen]. Auch in die sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung im Waffenrecht sollen die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einfließen.

Das soll allerdings nur für wirklich aktive und engagierte Parteimitglieder gelten, eine einfache Parteimitgliedschaft reicht dafür nicht, erklärt Behrens auf Nachfrage. Wo genau da die Grenze verläuft, werden dann wohl Gerichte klären müssen.

Gutachten bleibt unter Verschluss

Um diesen Radikalenerlass für Rechtsextreme zu rechtfertigen, hat der Verfassungsschutz vier Jahre lang Belege gesammelt – das 200-seitige Gutachten, das daraus entstand, bleibt allerdings vorläufig unter Verschluss und ist damit einer öffentlichen Beurteilung nicht zugänglich.

Verfassungsschutzpräsident Dirk Pejril präsentiert lediglich eine Art Quintessenz. Argumentativ stützt sich der Verfassungsschutz dabei auf die juristischen Argumente, die auch bei der Einstufung auf Bundesebene schon eine wesentliche Rolle spielten.

Das völkisch-nationalistische Denken, dass Deutsche in Staatsbürger 1. und 2. Klasse einteilt, die Hetze gegen bestimmte Personengruppen, die Verunglimpfung des politischen Gegners und des politischen Systems insgesamt durch Diktaturvergleiche – alles Dinge, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht in Einklang zu bringen sind.

Die AfD Niedersachsen habe keine wirkliche Mäßigung erkennen lassen, seit sie zum Verdachtsfall wurde, sagte Pejril in der Pressekonferenz am Dienstag. Im Gegenteil, das Personal aus den gesichert rechtsextremen Teilen der Partei wie der [3][Jungen Alternative (jetzt Generation Deutschland)] und dem „Flügel“ sei umstandslos integriert worden.

Parteifunktionäre fielen immer wieder dadurch auf, dass sie die Vernetzung mit rechtsextremen Akteuren und Medien förderten. Auch auf Bundesebene wirke die AfD Niedersachsen damit nicht mäßigend, sondern als Unterstützerin der innerparteilichen Radikalisierungsprozesse.

Verbotsverfahren rückt damit nicht zwangsläufig näher

[4][Die AfD Niedersachsen selbst weist das natürlich weit von sich] und kündigte, wie erwartet, eine Klage an. Das hatte sie auch auf Bundesebene und in verschiedenen anderen Bundesländern schon versucht – mit eher mäßigem Erfolg.

Allerdings sind diese Verfahren untereinander nicht hundertprozentig vergleichbar, unter anderem, weil sich die Verfassungsschutzgesetze der einzelnen Bundesländer und des Bundes unterscheiden.

Fraglich ist auch, wie sich das Ganze auf ein mögliches Parteiverbotsverfahren auswirkt. Niedersachsens Innenministerin erklärt, man sei gern bereit, die eigenen Erkenntnisse einfließen zu lassen. Allerdings erwarte sie ein gezieltes und koordiniertes Vorgehen auf Bundesebene. Es sei nicht zielführend, [5][wenn einzelne Länder über den Bundesrat vorpreschen würden].

Ein [6][Parteiverbotsverfahren] müsse von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam auf den Weg gebracht werden – wenn die Prüfung der vorliegenden Verfassungsschutzgutachten und der noch ausstehenden Gerichtsentscheidungen eine Aussicht auf Erfolg ergäben.

17 Feb 2026

[1] https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/9f4bbbb4-fa2d-3403-8747-ce14f116b207

[2] /Nacktkontrolle-fuer-Polizistinnen/!6144312

[3] /Gruendung-Generation-Deutschland/!6133527

[4] /Mit-Schweigegeluebde/!6152894

[5] /Bundespolitische-Initiative-angekuendigt/!6141844

[6] /Pro-und-Contra-zum-AfD-Parteiverbot/!6040629

AUTOREN

Nadine Conti

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