taz.de -- Nacktkontrolle für Po­li­zis­t*in­nen: Wegen Extremismusverdacht zum Arzt

Bei Verdacht auf Verfassungsfeindlichkeit sollen Po­li­zis­t*in­nen in Bremen und Niedersachsen künftig vom Arzt nach verdächtigen Tattoos abgesucht werden.

Bild: Verbergen sich unerlaubte Tätowierungen unter den Uniformen von Polizeibeamt:innen? Bremen und Niedersachsen würden es gerne wissen

Ziemlich weit wollen Bremen und Niedersachsen gehen, um rassistische Tätowierungen [1][bei Polizisten] zu entdecken. Es soll möglich sein, auf richtlerliche Anweisung die „Inaugenscheinnahme der Hautoberfläche“ bei den Beamten vorzunehmen, teilte das rot-rot-grün regierte [2][Bremen im September] mit. Wie nun bekannt wurde, plant auch das rot-grün regierte Niedersachsen eine solche Option. Hier kochen [3][die Wogen hoch]. Der CDU-Politiker Andre Bock nannte die geplante Untersuchung „übergriffig, entwürdigend und mit einem modernen Rechtsstaat nicht vereinbar“.

Es geht um einen Baustein im [4][Kampf gegen Extremismus]. „Die Verfassungstreue von Beamt*innen ist in der Demokratie „ein hohes Gut“, sagt der grüne Innenpolitiker Michael Lühmann. Deshalb müsse es möglich sein, Tätowierungen mit [5][verfassungsfeindlichen Symbolen] in disziplinarrechtliche Bewertungen einzubeziehen. „Wissenschaft, Fachverbände und Verfassungsschutz sind sich einig, dass es solche Bekenntnisse durch Tätowierungen gibt“, sagt er, „und dass sie [6][Rückschlüsse auf die politische Einstellung] zulassen“.

Natürlich sei dies ein tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Deshalb benötige diese Maßnahme auch konkrete Anhaltspunkte für die Verfassungsfeindschaft und eine richterliche Zustimmung. „Hierfür schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen“, sagt Lühmann mit Blick auf den Gesetzentwurf zur „Änderung beamtenrechtlicher und disziplinarrechtlicher Vorschriften“, der nun im Innenausschuss beraten wird.

Heiko Teggatz von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) hält dies für rechtlich nicht durchführbar. „Die Inaugenscheinnahme soll durch einen Arzt erfolgen. Der darf aber nicht gegen seine [7][Schweigepflicht] verstoßen“, sagt der stellvertretende DPolG-Bundesvorsitzende. Auch ein Amtsarzt dürfe nur feststellen, ob ein Beamter gesundheitlich geeignet und dienstfähig ist, nicht aber, ob eine Person aufgrund äußerlicher Merkmale geeignet ist oder nicht. „Hier soll die ärztliche Kunst missbraucht werden“.

Auch die Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen (GdP) lehnt solche Nacktkontrollen ab. Die Sensibiltät der Polizei im Bezug auf demokratische Wertefestigkeit sei schon besonders hoch und werde „stetig geschärft“, sagt ihr Vorsitzender Kevin Komolka. Da wünsche man sich eine faire Auseinandersetzung mit der Polizei „ohne Stigmatisierung“.

Geht es nach dem Gesetzentwurf von SPD und Grünen, dann wurden verfassungsrechtliche Bedenken mit abgewogen. Geändert werden soll auch, dass der Verfassungsschutz von sich aus Erkenntnisse über Beamte anderen Behörden mitteilen darf. Bisher ging dies nur auf Anfrage. Die Inaugenscheinnahme stelle einen „Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht“ nach Grundgesetz dar, räumt der Entwurf ein. Die Regelung benötige daher eine „Ermächtigungsgrundlage“, müsse einem legitimen Zweck dienen und geeignet sein, diesen zu fördern. Auch dürfe es kein „milderes Mittel“ geben.

All dies ist laut den rot-grünen Antragstellern erfüllt. Der Gesetzgeber müsse zwischen Allgemein- und Individualinteressen ausgleichen. Beamte, die gegen die Verfassungstreue verstoßen, könnten die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes erheblich gefährden. Und durch die Nähe zum „Menschenwürdegehalt der Verfassungstreue“ sei ein „gewichtiger Zweck“ gegeben.

Zu dem Gesetz gibt es am 17. Februar noch eine Expertenanhörung. Laut Heiko Teggatz gibt es bisher kein anderes Bundesland, das eine solche Regelung plant. Er sagt: „In dem ersten Fall, in dem ein Kollege betroffen ist, wird er vor Gericht ziehen und feststellen lassen, dass dies komplett rechtswidrig ist.“

23 Jan 2026

[1] /Verfassungsschutz-Bericht/!6021257

[2] https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/kein-platz-fuer-verfassungsfeinde-im-oeffentlichen-dienst-474536?asl=

[3] https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/koerper-kontrolle-bei-polizei-verfassungswidrige-tattoos-im-fokus,polizei-608.html

[4] /Rechtsextreme-bei-Polizei-und-Bundeswehr/!5854519

[5] https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/rechtsextremismus/2022-02-rechtsextremismus-symbole-zeichen-organisationen.pdf?__blob=publicationFile&v=10

[6] /Rechte-Polizeichats-in-Niedersachsen/!6117170

[7] https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Recht/KBV_BAEK_aerztliche_Schweigepflicht_2025.pdf

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Kaija Kutter

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