taz.de -- Proteste gegen Verhaftung von Rapper: Gewalt und Kunstfreiheit

In Spanien demonstrieren Tausende gegen die Verhaftung eines Rappers. Künstler und Menschenrechtler protestieren für Meinungsfreiheit.
Bild: Schwere Auseinandersetzungen bei den Protesten in Madrid am Mittwoch

Madrid taz | Seit Dienstagabend protestieren in den vier katalanischen Provinzhauptstädten meist junge Menschen für Meinungsfreiheit und gegen die Inhaftierung des Rappers [1][Pablo Hasél]. Am Mittwoch schlossen sich auch Demonstranten in Madrid und Andalusien an.

Bei den Protesten kam es zu schweren Auseinandersetzungen mit der Polizei. Mindestens 57 Menschen wurden verhaftet. Die Medien zählen 88 Verletzte. In Barcelona verlor eine junge Frau ein Auge durch ein Gummigeschoss.

Der 32-jährige Hasél war der Anordnung des Sondergerichts für Terrorismus und Bandenkriminalität Spaniens nicht gefolgt, bis vergangenen Freitag eine neunmonatige Gefängnisstrafe anzutreten. Er verschanzte sich stattdessen mit rund 30 Unterstützern im Rektorat der Universität seiner katalanischen Heimatstadt Lleida. Die Polizei stürmte am Dienstag um 6.30 Uhr und führte alle ab.

Dem linken Sänger wurden seine Nachrichten auf Twitter sowie seine Texte zum Verhängnis. Den ehemaligen König Juan Carlos I., der sich in die Arabischen Emirate abgesetzt hat, nachdem gegen ihn in der Schweiz und in Spanien wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung ermittelt wird, bezeichnet er als „Dieb“ und „mafiös“.

90.000 Unterschriften bei Amnesty International

Hasél lässt immer wieder seinen Gewaltfantasien freien Lauf, singt von Schüssen auf Politiker. „Beleidigung und Verunglimpfung der Krone“ und „Verherrlichung des Terrorismus“ sahen die Richter darin. Eine andere Haftstrafe von weiteren zwei Jahren steht noch aus.

Bereits vergangene Woche unterzeichneten über 200 Künstler eine Solidaritätsadresse für Hasél. Unter ihnen befindet sich die Regisseure Pedro Almodóvar und Fernando Trueba und der Schauspieler Javier Bardem. „Morgen kann es jeden von uns treffen“, schreiben sie.

Die spanische Sektion von Amnesty International hat seit der Verhaftung [2][knapp 90.000 Unterschriften] gesammelt. „Niemand sollte strafrechtlich verfolgt werden, nur weil er in den sozialen Medien etwas schreibt oder weil er etwas singt, was unangenehm oder skandalös sein kann“, sagt Amnesty-Vorsitzender Esteban Beltrán. Der Artikel 578 des Strafrechts, der solche Urteile möglich macht, müsse geändert werden, um Meinungsfreiheit und künstlerischen Ausdruck zu schützen.

Der Artikel stammt in seiner jetzigen Form aus dem Jahr 2015. Seither fanden über 70 Verfahren gegen Musiker und Benutzer der sozialen Netzwerke wegen „Verherrlichung des Terrorismus“ und „Erniedrigung der Opfer“ statt.

Zwei Pfeiler zur Einschränkung der Meinungsfreiheit

Das führt zu skurrilen Urteilen. So wurde etwa ein Journalist verurteilt, weil er auf Facebook schrieb: „Der Kampf ist der einzige Weg!“ Dies wird oft auf spanischen Demonstrationen gerufen. Da der Satz einst auch von der baskischen Separatistenorganisation ETA genutzt wurde, sahen die Richter darin „Verherrlichung des Terrorismus“ und verhängten 2018 eine 18-monatige Haftstrafe.

Für Amnesty ist der Artikel 578 nur „einer von zwei Pfeilern bei der Einschränkung der Meinungsfreiheit in Spanien“. Ebenfalls 2015 erließ die damalige konservative Regierung das „Gesetz für die Sicherheit der Bürger“. „Fehlender Respekt gegenüber den Ordnungskräften“, „Eingriff in den Verkehr“, Aufruf oder Teilnahme an einer nicht angemeldeten Protestaktion oder die Veröffentlichung von Fotos und Videos von Polizeibeamten bei Einsätzen führen zu Bußgeldbescheiden von bis zu 30.000 Euro.

Bis Ende 2019 verhängte die Polizei rund eine 1 Million Bußgelder im Wert von über 560 Millionen Euro. Das Gesetz kommt auch bei alltäglichen Situationen zum Einsatz. Anfang 2020 kamen weitere 1,1 Millionen Bescheide wegen Verstoßes gegen die Corona-Auflagen hinzu.

18 Feb 2021

LINKS

[1] /Kritik-am-spanischen-Koenig/!5746761
[2] https://www.es.amnesty.org/actua/acciones/codigo-penal-libertad-expresion-feb21/

AUTOREN

Reiner Wandler

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