taz.de -- Bundeswehr: Kabinett will Militär stärken
Die Bundesregierung hat ein Gesetzespaket gegen Sabotage und Spionage gebilligt. Grund sei die veränderte Bedrohungslage seit dem Ukrainekrieg.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der militärischen Sicherheit in der Bundeswehr beschlossen. Dieser sei durch die veränderte Bedrohungslage seit dem [1][russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine] erforderlich geworden, hieß es. „Die Bundeswehr ist vermehrt Angriffsziel von Sabotage und Spionage“, heißt es im Entwurf.
Daher müsse die Einsatz- und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr wirksamer gegen derartige Angriffe sowie gegen Extremismus, Terrorismus und Cyberattacken geschützt werden. Mit den Gesetzesänderungen soll die Bundeswehr künftig Gefahren schneller erkennen und wirksam bekämpfen können.
Durch die Änderungen soll der [2][Militärische Abschirmdienst (MAD)] gezielter arbeiten können. Besonders im Auslandseinsatz rückt er stärker in den Fokus: Seine Aufgaben werden auf die Landes- und Bündnisverteidigung zugeschnitten, um etwa die Bundeswehr-Brigade in Litauen und ihre Angehörigen besser zu schützen. So darf der MAD auch außerhalb der Bundeswehrkasernen zum Schutz der Brigade tätig werden. Darüber hinaus erhält der MAD erweiterte Befugnisse zur Abwehr von [3][Cyberangriffen] sowie von Sabotage und Spionage.
Ein zentrales Ziel ist, schneller mehr Soldat*innen zu rekrutieren. Die bisherige Soldateneinstellungsüberprüfung von 2017 habe das Verfahren erheblich verlangsamt. Diese soll daher nach dem neuen Gesetz zum verbesserten Schutz für das Bundeswehrpersonal in den meisten Fällen ersetzt werden. Konkret sollen das Bundeszentralregister, die Nachrichtendienste sowie öffentlich zugängliche Quellen – insbesondere soziale Netzwerke – abgefragt werden, um die Verfassungstreue der Bewerber*innen zu prüfen.
Auch die Feldjäger*innen erhalten mehr Befugnisse. Als Militärpolizei dürfen sie künftig nicht nur in Kasernen, sondern auch außerhalb und in der Nähe von militärischen Bereichen Personen kontrollieren, zum Beispiel bei der Begleitung von Konvois. Wenn sich jemand „verdächtig“ verhält oder seine Identität nicht festgestellt werden kann, dürfen die Feldjäger*innen Betroffene anhalten, vorläufig festhalten und an die Polizei übergeben.
Bisher dürfen Wachpersonen nur Drohnen abfangen, die direkt über Kasernen fliegen. Künftig könnten sie auch gegen die Pilot*innen einschreiten, die sich häufig in einiger Entfernung vom Militärgelände aufhalten. Zudem wird die Verarbeitung von bei Kontrollen erhobenen Daten erlaubt.
27 Aug 2025
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