taz.de -- Êzîdische Familie in Irak abgeschoben: Zurück ins Land des Verbrechens
2014 verübte der IS im Irak einen Genozid an den Êzîd*innen. Nun wurden erneut Überlebende abgeschoben – Minuten bevor eine Richterin dies verhindert hätte.
Berlin taz | „Ich glaube nicht, dass es meiner Schwester und ihrer Familie schlechter gehen könnte“, sagt Amer Faris. Der 23-Jährige Êzîde lebt in Hamburg, er ist 2016 nach Deutschland gekommen und erhielt Asyl. Ganz anders seine Schwester und ihre Familie: Sie kamen 2022, doch ihr Asylantrag wurde abgelehnt. Am Dienstag wurden sie abgeschoben, zurück in den Irak.
Jetzt befinden sie sich in Bagdad, in der Nähe des Flughafens, und stehen unter Schock, wie Faris erzählt. „Es macht mich zutiefst wütend und fassungslos, dass eine bestens integrierte Familie mit vier Minderjährigen abgeschoben wurde“, sagt er.
Und die Umstände der Abschiebung sind tatsächlich mehr als fragwürdig. Die Familie Qasim kam 2022 aus dem Nord-Irak nach Deutschland. Ihr Asylantrag wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, es bestehe keine ernste Gefahr im Herkunftsland.
Dabei haben die Qasims [1][im Irak einen Genozid überlebt]. 2014 überranten die Islamisten des sogenannten Islamischen Staats große Teile Syriens und des Iraks. Sie errichteten ein Terrorregime, unterdrückten Frauen brutal. Und sie verfolgten die kleine religiöse Minderheit der Êzîd*innen systematisch. Bis zu 10.000 von ihnen wurden damals ermordet. Tausende weiterer Frauen und Kinder wurden vergewaltigt, verschleppt, versklavt.
„Noch immer zerstört“
„Einen Asylantrag von Menschen, die einen Genozid überlebt haben und deren Herkunftsregion immer noch zerstört ist, kann man nicht mit guten Argumenten als offensichtlich unbegründet ablehnen“, sagt Kareba Hagemann, die Rechtsanwältin der Familie.
Hagemann versuchte erfolglos, die Ablehnung anzufechten. Um die drohende Ausreisepflicht auszusetzen, stellte sie einen Eilantrag, der abgelehnt wurde. Und auch ein Antrag bei der Härtefallkommission Brandenburgs blieb erfolglos. Noch einen weiteren Eilantrag stellte die Anwältin dann vor wenigen Tagen. Er hätte die Qasims vor der Abschiebung bewahren können. Doch so lange wartet die Polizei nicht.
Montagnacht standen die Beamten bei Familie Qasim in der Wohnung im brandenburgischen Lychen. Erst am Dienstagmorgen, kurz vor der Abschiebung, konnten sie einen Anruf bei ihrer Anwältin tätigen, wie diese berichtet. Hagemann nahm Kontakt zu der Richterin auf, die für den Eilantrag zuständig war. Die Richterin selbst versuchte, die Abschiebung zu stoppen. Zu spät.
„Um 10.48 Uhr hat die Richterin mit der Rechtsabteilung der zentralen Ausländerbehörde Brandenburg gesprochen und um 10.52 Uhr ist der Flieger gestartet“, berichtet Hagemann. Es handelte sich um Minuten. „Hätte die Familie eine Chance gehabt, uns unmittelbar nach der Abholung zu kontaktieren, hätte diese Abschiebung sehr wahrscheinlich so nicht durchgeführt werden können“, sagt sie.
Der Fall ist nun rechtlich umstritten. Da der Flieger schon abgehoben war, habe man nichts mehr tun können, verteidige sich die Zentrale Ausländerbehörde der Anwältin Hagemann zufolge. Auf Anfrage der taz äußerte sich die Behörde bis Redaktionsschluss nicht. Hagemann räumt ein: „Ein Versagen von behördlicher oder juristischer Seite sehe ich nicht.“ Es seien „einfach sehr unglückliche Zufälle zusammengelaufen“, so die Anwältin.
„Ein klares Schutzversprechen“
Der Bruder der Abgeschobenen, Amer Faris, findet: „Was hier geschehen ist, widerspricht jeder Menschlichkeit, Rechtsstaatlichkeit und Schutzverantwortung.“ Der Deutsche Bundestag habe [2][mit der offiziellen Anerkennung des Genozids an der êzîdischen Gemeinschaft] ein klares Schutzversprechen gegeben. „Doch aktuell fühlt sich das für mich wie eine bloße Floskel an“, sagt Faris.
Zumindest bei einigen in der Politik sorgt die Abschiebung für Entsetzen. „Dass in Brandenburg eine êzîdische Familie abgeschoben wurde, obwohl die Lage im Irak für diese besonders gefährdete Minderheit weiterhin kritisch ist, macht fassungslos“, sagt Derya Türk-Nachbaur, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion der taz. Sie fordert eine schnelle Prüfung, „ob und wie diese Familie zurückgeholt werden kann“.
Der [3][menschenrechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Max Lucks], fordert personelle Konsequenzen: Mit der Abschiebung breche das Bamf einmal mehr mit der Rechtsstaatlichkeit, sagt Lucks der taz. „Hans-Eckhard Sommer ist als Bamf-Chef nicht länger tragbar.“
24 Jul 2025
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