taz.de -- Aus ungarischer Haft: Grüne fordern Überstellung von Maja T.

Vor einem Jahr wurde Maja T. nach Ungarn ausgeliefert. Mehrere Abgeordnete der Grünen fordern nun in einem Brief die Rückholung.
Bild: Maja T., hier im Februar im Prozess in Budapest

Berlin taz | Mehrere Grünen-Abgeordnete fordern die Bundesregierung auf, sich „auf allen politischen und diplomatischen Ebenen“ für die Rücküberstellung der in Ungarn inhaftierten Deutschen Maja T. einzusetzen. Das geht aus einem Brief hervor, den die Bundestagsabgeordneten Katrin Göring-Eckardt und Helge Limburg sowie der Europaparlamentarier Daniel Freund der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) geschrieben haben.

Maja T. (24) sitzt seit Sommer 2024 in Untersuchungshaft und befindet sich zwei Wochen [1][im Hungerstreik], den sie mit menschenunwürdigen Haftbedingungen begründet. Laut ihrem Verteidiger hat sie acht Kilogramm abgenommen. Die ungarischen Behörden [2][zweifeln den Hungerstreik an] und weisen die Vorwürfe schlechter Haftbedingungen zurück.

Der nonbinären Person aus Thüringen wird vorgeworfen, mit anderen Autonomen im Februar 2023 in Budapest Angriffe auf Rechtsextreme verübt zu haben. T. wurde im Dezember 2023 in Berlin festgenommen, die Überstellung erfolgte im Juni 2024. Sie wurde durch das LKA Sachsen durchgeführt. Das Berliner Kammergericht hatte dem Ersuchen Ungarns zuvor stattgegeben, nachdem das ungarische Justizministerium Zusicherungen gegeben hatte. Per Eilbeschluss stoppte das Bundesverfassungsgericht die Überstellung – kam damit jedoch wenige Stunden zu spät.

„Das Berliner Kammergericht und das LKA Sachsen haben Maja in verfassungswidriger Weise in ihren Grundrechten verletzt“, sagte Mitunterzeichner Limburg der taz. Es sei deshalb dringend geboten, dass sich die Regierung für die Rücküberstellung einsetze.

Die Grünen-Politiker*innen fordern zudem, weitere Auslieferungen nach Ungarn zu stoppen. Die Haftbedingungen T.s würden das Bild eines Justizsystems bestätigen, „das eklatant von den rechtsstaatlichen Mindeststandards der EU abweicht“. Auf taz-Anfrage erklärte das Bundesjustizministerium, in Verfahren zur Überstellung nach den Regelungen über den Europäischen Haftbefehl nicht eingebunden zu sein, die Kooperation erfolge unmittelbar zwischen den Justizbehörden. Abschließend würde bei Übergaben an EU-Mitgliedstaaten ein Oberlandesgericht urteilen. „Das ist ein Prozess, der nach gesetzlichen Vorgaben abläuft. Es gibt keine politischen Entscheidungsspielräume“, erklärte eine Sprecherin.

Zuvor hatte die Linkspartei eine Rücküberstellung Maja T.s gefordert. Die Regierung dürfe „nicht weiter wegschauen, wie Ungarn ein Exempel an der antifaschistischen Person statuiert“, so der EU-Abgeordnete Martin Schirdewan. Er wird am Freitag beim Prozess gegen Maja T. anwesend sein und kündigte einen Besuch in der Untersuchungshaft an.

19 Jun 2025

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Sönke Gorgos

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