taz.de -- Unterstützung für Familien: Elterngeld ist weniger wert
Eine aktuelle Studie zeigt: Seit der Einführung 2007 ist das Elterngeld fast 40 Prozent weniger wert. An die Inflation wurde es nie angepasst.
Berlin taz/dpa | Das Elterngeld ist einer Studie zufolge heute deutlich weniger wert als zu seiner Einführung 2007. Die staatliche Leistung verlor in den 16 Jahren bis 2023 rund 38 Prozent an Kaufkraft, wie aus einer noch unveröffentlichten Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervorgeht.
„Diese Entwicklung setzt sich ohne Inflationsausgleich weiter fort“, heißt es in der Analyse von Studienautor Wido Geis-Thöne, die der dpa vorliegt und die sich auf Daten des Statistischen Bundesamts und eigene Berechnungen stützt. Die Effekte der Inflation seien demnach seit 2007 nie ausgeglichen worden. Die Kaufkraftverluste beträfen auch „immer weitere Teile der Mittelschicht“.
Eltern, die kein eigenes Einkommen erzielen, erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro monatlich. Dieser Betrag sei auch seit Einführung der Leistung nicht mehr angepasst worden. „Dabei hätte er bis zum Jahr 2023 um 37,8 Prozent auf 413 Euro steigen müssen, um den inflationsbedingten Kaufkraftverlust seit dem Jahr 2007 auszugleichen“, heißt es.
Alle Einkommensschichten müssten Verluste hinnehmen. „Deutlich an Kaufkraft verloren hat das Elterngeld auch für Personen, die den Höchstsatz beziehen, der bei einem Inflationsausgleich von 1.800 Euro auf 2.480 Euro hätte steigen müssen“, schreibt das als wirtschaftsliberal und arbeitgebernah geltende IW. Der Höchstsatz beim Elterngeld wurde jahrelang nicht nach oben angepasst. Dies führt dazu, dass immer mehr Familien wegen steigender Einkommen den Höchstsatz von 1.800 Euro monatlich erreichen.
Kein Elterngeld mehr ab 175.000 Euro
Zum Elterngeld hatte die gescheiterte Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP bei Amtsantritt deutliche Verbesserungen versprochen. Unter anderem heißt es im Koalitionsvertrag dazu: „Wir werden den Basis- und Höchstbetrag beim Elterngeld dynamisieren.“ Eingelöst wurde das nicht.
[1][Nach umfänglichen Diskussionen] wurde allerdings die Bezugsgrenze für höhere Einkommen und beim parallelen Bezug beider Elternteile herabgesetzt. Ab April 2025 sollen Mütter und Väter das Elterngeld als Lohnersatzleistung nur noch dann erhalten, wenn ihr zu versteuerndes gemeinsames Jahreseinkommen 175.000 Euro nicht überschreitet. Die Grenze war bereits im April dieses Jahres auf 250.000 Euro gesenkt worden. Davor hatte sie noch bei 300.000 Euro gelegen.
Parteien fordern (wieder) Verbesserung
Die [2][Grünen fordern in ihrem Programm] für die kommende Bundestagswahl eine Erhöhung des Elterngelds auf mindestens 400 Euro und maximal 2400 Euro. Die Partei begründet das allerdings nicht mit dem Kaufkraftverlust: Man wolle das Elterngeld attraktiver machen, um eine gerechtere Aufgabenteilung in Familien zu erreichen. Teilten sich Eltern bereits die Elternzeit gerecht auf, setze sich dies später häufig fort.
Auch die SPD will das Elterngeld anpassen und „stärkere Anreize für Väter setzen“. So soll jeder Elternteil einen Anspruch auf sechs Monate Elternzeit erhalten, die nicht übertragbar sind. Weitere sechs Monate Elternzeit können die Eltern weiterhin frei verteilen. Der Bezugszeitraum des Elterngelds würde damit von 14 auf 18 Monate steigen. Dies soll den Anreiz für Väter erhöhen, mehr als die zwei sogenannten „Vätermonate“ zu nehmen.
26 Dec 2024
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