taz.de -- Lauterbachs Krankenhausreform: Einigung für Kliniken verschoben
Bund und Länder werden sich zur Krankenhausreform nicht einig. Lauterbach spricht von einer „schweren Reform“ – im Januar wird weiter verhandelt.
Berlin dpa/afp | Bund und Länder haben wegen anhaltender Differenzen die Einigung auf einen Gesetzentwurf zur Krankenhausreform auf das kommende Jahr verschoben. [1][Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)] sprach am Donnerstag nach einer neuerlichen Verhandlungsrunde mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern von einer „schweren und komplizierten Reform“. Baden-Württembergs Ressortchef Manne Lucha (Grüne) räumte ein, der Reformprozess sei „in den Mühen der Ebene ins Stocken geraten“.
Bis Ende kommender Woche soll zunächst ein weiterer Arbeitsentwurf vorgelegt werden, wie Lauterbach sagte. In der zweiten Januarwoche sollen sich Bund und Länder erneut dazu abstimmen, um dann einen Referentenentwurf für das vorgesehene Gesetz angehen zu können.
Lauterbach sagte, [2][die Bemühungen gingen weiter]. Für 2025 und 2026 angestrebte Umsetzungsschritte stünden aus jetziger Sicht auch zeitlich nicht in Frage. Der Vorsitzende der Gesundheitsminister der Länder, Manne Lucha (Grüne) aus Baden-Württemberg, sagte, man habe sich verständigt, weiter „in dieser Verantwortungsgemeinschaft“ zu arbeiten. Es sei ein harter Prozess. „Aber wir weichen nicht aus.“ Lauterbach habe erkennen lassen, die Position der Länder zu sehen.
Die Reformpläne sehen vor, das Vergütungssystem der Kliniken mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um sie von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen zudem genauer definierte Leistungsgruppen sein. Sie sollen auch einheitliche Qualitätsvorgaben absichern. Im Sommer hatten sich Bund und Länder mehrheitlich [3][auf Grundzüge einer Reform verständigt]. Seit mehreren Wochen laufen Vorarbeiten für einen Gesetzentwurf.
23 Nov 2023
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