taz.de -- Einigung im Vermittlungsausschuss: Freie Bahn fürs Bürgergeld

Wie erwartet hat der Vermittlungsausschuss den Kompromiss zum Bürgergeld am Mittwochabend beschlossen. Ampel und Union loben die Einigung.
Bild: Kompromiss beim Bürgergeld: Die Verhandlungen am Mittwochabend waren schnell beendet

Berlin dpa/rtr | Der Weg für die geplante [1][Umwandlung von Hartz IV in ein Bürgergeld] ist frei. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beschloss am Mittwochabend einen zuvor zwischen Ampel-Koalition und der Union ausgehandelten Einigungsvorschlag. „Sie sehen einen sehr glücklichen Arbeitsminister – Hartz IV geht, das Bürgergeld kommt“, sagte der zuständige Ressortchef in der Bundesregierung, der SPD-Politiker Hubertus Heil. „Ich halte diesen Kompromiss für vertretbar“, sagte [2][CDU-Chef Friedrich Merz]. Er gehe nun davon aus, dass zumindest alle CDU-geführten oder -mitregierten Bundesländer am Freitag im Bundesrat zustimmen würden.

Die 16 Vertreterinnen und Vertreter beider Häuser saßen am Mittwochabend im Vermittlungsausschuss nur eineinhalb Stunden zusammen – bei Kartoffel- und Gulaschsuppe, Hähnchenspießen und Rucola-Salat mit Tomate. Dann segneten sie die Vorlage, die Union und Ampel-Koalition zuvor bereits in internen Beratungen erzielt hatten, unverändert ab. Bei früheren Gelegenheiten hatten Sitzungen des Vermittlungsausschusses bis in den frühen Morgen gedauert.

Jetzt war schon tagelang hinter verschlossenen Türen über [3][zentrale Details] des Entwurfs von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verhandelt worden. Die Union hatte der Ampel vorgeworfen, die Akzente mit ihren Ursprungsplänen zu stark vom Fordern wegverschieben zu wollen.

Mast sagte der dpa, mit der Zustimmung im Ausschuss sei der Weg für die Reform frei. „Das ist ein großer Erfolg für den Basisschutz in unserem Land.“ Nun könnten am Freitag die endgültigen Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat erfolgen. Die CDU/CSU-Fraktion stellte sich noch am Mittwochabend in einer Sondersitzung praktisch einstimmig hinter den Kompromiss. Wenn beide Häuser dem geänderten Gesetzentwurf zustimmen, können zum 1. Januar höhere Leistungen fließen. Alleinstehende sollen zum 1. Januar 502 statt 449 Euro bekommen.

24 Nov 2022

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