taz.de -- Verfahren gegen Ende Gelände in Cottbus: Bagger besetzen kostet 750 Euro
Das Gerichtsverfahren gegen drei Umweltaktivist*innen wurde gegen Geldauflage eingestellt. Sie hatten in der Lausitz Kohlebagger besetzt.
Cottbus dpa | Nach der Baggerbesetzung im Tagebau Welzow-Süd im Februar 2019 ist das Verfahren gegen drei Aktivisten des Anti-Kohle-Bündnisses [1][Ende Gelände] vor dem Landgericht Cottbus gegen eine Geldzahlung vorläufig eingestellt worden. Die drei Angeklagten müssen innerhalb von sechs Wochen jeweils 750 Euro zahlen, wie Gerichtssprecherin Susanne Becker nach dem Prozess am Dienstag sagte. Die Einstellung sei im Einverständnis aller Beteiligten erfolgt. Die Umweltschützer waren wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs angeklagt (Az.: 25 Ns 24/19).
Gemeinsam mit weiteren Aktivisten hatten die drei Angeklagten in den frühen Morgenstunden des 4. Februar 2019 das Tagebaugelände Welzow-Süd in der Lausitz (Spree-Neiße) betreten und [2][anschließend einen Bagger besetzt]. Laut Anklage seien sie trotz Aufforderung der Polizei geblieben.
Die drei waren mit weiteren Aktivisten festgenommen worden, da sie ihre Personalien nicht bekannt gaben. Insgesamt wurden 23 Umweltschützer nach Protest-Aktionen in den Tagebauen Jänschwalde und Welzow-Süd in der Niederlausitz festgenommen. Die Staatsanwaltschaft begründete die Festnahmen mit Fluchtgefahr. Die Aktionen waren wenige Tage nach dem Bericht der Kohlekommission.
Im ersten Prozess vor dem Amtsgericht Cottbus wurden die drei Angeklagten am 25. Februar 2019 wegen Hausfriedensbruchs [3][zu jeweils zwei Monaten Gefängnis verurteilt]. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, da die Angeklagten ihre Identitäten weiterhin geheim hielten. Gegen das Urteil legten sie Berufung ein.
Ende Gelände sieht in dem Urteil einen Erfolg
Immer wieder ruft Ende Gelände zu Aktionen in Tagebauen auf. Die Aktivisten fordern den sofortigen Ausstieg aus der Nutzung von Kohle und Gas für die Stromerzeugung in Deutschland. Ronja Weil, Sprecherin des Bündnisses, begrüßte die Entscheidung. „Es kann nicht sein, dass diejenigen, die die Umwelt schützen und sich für mehr Klimaschutz einsetzen, mit Repressionen überschüttet werden“, so Weil. „Vor allem nicht, nachdem [4][das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil] eindeutig festgestellt hat, dass die derzeitigen Klima-Regelungen in Deutschland die Freiheitsrechte einschränken.“
Während der Verhandlung hatten sich rund zehn Aktivisten auf dem Parkplatz des Gerichts versammelt, sie hielten ein rotes Transparent mit der Aufschrift „Klimaschutz ist kein Verbrechen!“ hoch. Nach Angaben eines Polizeisprechers der Direktion Süd verlief die Aktion friedlich.
4 May 2021
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