taz.de -- Lobbyismus und Transparenz: Halbes Gesetz im Bundestag

Die Koalition präsentiert ihre Pläne für ein Lobbyregister und kündigt prompt eine Nachbesserung an. Die Opposition findet den Entwurf „verrückt“.
Bild: Philippp Amthor im Bundestag am Freitag

Berlin taz | Der Bundestag konnte am Freitag in erster Lesung nur einen halbfertigen Gesetzentwurf beraten. Trotzdem strahlte der SPD-Abgeordnete Matthias Bartke, als er die Pläne der Koalition zum neuen Lobbyregister vorstellte. „Vor Ihnen steht ein hochzufriedener Sozialdemokrat“, sagte er. Zehn Jahre lang habe seine Partei für das Register gekämpft. Jetzt endlich habe beim Koalitionspartner ein Sinneswandel stattgefunden. Der Fall Amthor habe wohl für ein Umdenken gesorgt.

Der Gesetzentwurf, von dem Bartke sprach, sieht vor, dass sich Lobbyist*innen künftig in einem Register anmelden müssen, bevor sie Einfluss auf Abgeordnete nehmen. [1][Für Kritik hatte in den letzten Wochen gesorgt], dass Einflussnahme auf die Bundesregierung ausgenommen ist. Zuletzt hatte dies auch der SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz kritisiert. Am Donnerstag kündigte die Union schließlich an, auch hier einzulenken. In den am Freitag diskutierten Gesetzentwurf floss die Ausweitung auf die Ministerien aber noch nicht ein, stattdessen kündigte die Koalition einen Änderungsantrag für die nächsten Wochen an.

Die Opposition sparte trotzdem nicht mit Kritik an der zunächst vorgesehenen Ausnahme. „Wie man überhaupt darauf kommt, die Regierung auszunehmen, ist absolut schleierhaft“, sagte der Linken-Abgeordnete Friedrich Straetmanns. Britta Haßelmann (Grüne) sagte: „Ist doch verrückt! Wie kann man so was überhaupt einbringen?!“ Der Grund für die Kritik: Der Großteil aller Gesetzentwürfe wird nicht im Parlament entworfen, sondern in den Ministerien. Entsprechend aktiv sind Lobbyist*innen auch dort.

Als Interessenvertretung definiert der Gesetzentwurf der Koalition „jede Tätigkeit zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbildungsprozess des Deutschen Bundestags“. Wer als Lobbyist*in einer entsprechenden Tätigkeit nachgeht, muss sich unter Angabe von Namen, Auftraggebern und Großspenden anmelden.

Wer nicht alle Daten preisgibt, bekommt keinen Zugangsausweis für den Bundestag. Wer die Anmeldepflicht missachtet, muss ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro zahlen. Der Gesetzentwurf wird im Oktober noch vom zuständigen Bundestagsausschuss beraten und voraussichtlich bis Jahresende verabschiedet werden.

Die Initiative Lobbycontrol kritisiert ebenso wie Linke und Grüne, dass der Entwurf keine „legislative Fußspur“ vorsieht. „Fußspur“ bedeutet, dass angegeben wird, welche Lobbygruppen an der Erarbeitung einzelner Gesetzentwürfe beteiligt waren. Der CDU-Abgeordnete Patrick Schnieder mahnte am Freitag im Bundestag dagegen, nicht zu viel Transparenz zu erzwingen. Es könne die Unabhängigkeit der Abgeordneten gefährden, wenn Angaben über ihre Termine und Gesprächspartner*innen nicht vertraulich bleiben.

11 Sep 2020

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Tobias Schulze

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