taz.de -- Entsorgung von Elektroschrott: Schrott am falschen Platz
In Deutschland werden Elektrogeräte nicht richtig entsorgt. Um EU-Vorgaben einhalten zu können, will das Umweltbundesamt eine Vereinfachung.
Deutschland sammelt zu wenig Elektroschrott. Im Jahr 2018 landeten nach Angaben des [1][Umweltbundesamts] (UBA) 853.000 Tonnen davon am richtigen Ort, also etwa auf den Wertstoffhöfen. Das entspricht 43,1 Prozent des deutschen Elektroschrotts. Das EU-Sammelziel liegt bei 45 Prozent.
Für 2018 hat Deutschland die EU-Vorgabe also nur knapp verfehlt. Für 2019 ist aber eine größere Lücke zu erwarten. Da galt nämlich schon ein Ziel von 65 Prozent. [2][Das UBA fordert deshalb, es Verbraucher:innen einfacher machen, ausgediente Elektrogeräte richtig zu entsorgen.] „Wenn wir die EU-Vorgaben künftig einhalten wollen, muss die Sammelmenge gegenüber 2018 um mehr als 50 Prozent steigen“, mahnte Behördenchef Dirk Messner am Montag an.
Sinnvoll sei ein verbrauchernahes Netz mit deutlich mehr Sammel- und Rücknahmestellen als heute. Dazu müsse die Rücknahmepflicht auf zusätzliche Geschäfte im Einzelhandel ausgeweitet werden, so Messner. „Außerdem sollten Händlerinnen und Händler die Rückgabemöglichkeiten deutlich besser bewerben.“
Wenn Altgeräte falsch entsorgt werden, zum Beispiel einfach im Hausmüll oder zusammen mit den Plastikverpackungen, gehen wertvolle Rohstoffe verloren. Außerdem können schädliche Stoffe wie Schwermetalle in die Umwelt gelangen. In Verkehr gebracht wurden in Deutschland 2018 nicht weniger als 2.375 Millionen Tonnen Elektrogeräte, im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um etwa 15 Prozent oder rund 294.000 Tonnen.
Anreiz für langlebige Produkte
Kürzlich hatten Umweltschutzexpert:innen vom [3][Öko-Institut] und dem [4][Zentrum für Verbraucherforschung und nachhaltigen Konsum der Hochschule Pforzheim] gefordert, dass Unternehmen die Mindestlebensdauer ihrer Produkte beim Kauf angeben müssen. Die Hoffnung: So könnte die Menge des Elektroschrotts insgesamt sinken.
„Verschleißt ein Gerät früher als angegeben, könnten Käuferinnen und Käufer ihre Gewährleistungsrechte geltend machen – ein echter Anreiz für die Hersteller, wirklich langlebige Produkte auf den Markt zu bringen“, sagt der Leiter des Zentrums für Verbraucherforschung, Tobias Brönneke.
14 Jul 2020
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